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MPC Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-P Schiffe“ ist pleite – Anleger verlieren ihre Ersparnisse

RA Berkemeier

19.08.2014 – Die Zahl gescheiterter Schiffsfonds nimmt weiter zu. Nunmehr ist auch die Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-P Schiffe“ insolvent. Für die Anleger bedeutet dies den sicheren Verlust ihres investierten Kapitals. Die Betroffenen sollten jetzt schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ehe es zu spät ist.

Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Der Dachfonds MPC Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-P Schiffe“ mbH & Co. KG ist pleite. Am 11.08.2014 hat das Amtsgericht Niebüll die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz zum Insolvenzverwalter bestellt. Dies ist das Ende eines Untergangs in Etappen. Mehrfach wurde versucht, den Fonds durch Sanierungsmaßnahmen zu stabilisieren, genutzt hat es nichts. Nachdem bereits im November 2013 und im Januar 2014 die ersten beiden Einschiffsgesellschaften, die MS „Santa Priscilla“ und die MS „Santa Patricia“, Insolvenz anmelden mussten, geht nunmehr die Dachfondsgesellschaft ebenfalls den Weg in die Insolvenz. Für den Fonds bedeutet dies das Aus.

Hohe Kosten und niedrige Charterraten

Seit geraumer Zeit stand der Dachfonds MS „Santa-P Schiffe“ aufgrund hoher Kreditverbindlichkeiten aus der Finanzierung der Schiffe und nachhaltig gesunkener Charterraten unter erheblichem Druck. Doch dies sind nur Teilaspekte des Scheiterns der Dachfondsgesellschaft. Eine Rolle dürfte hier auch die ungünstige Kostenstruktur des Fonds gespielt haben, die dazu geführt hat, dass ein erheblicher Teil der Anlegergelder erst gar nicht für den Erwerb der Fondsschiffe, sondern für sog. Weichkosten wie z.B. Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten (Prospekterstellung, Vertriebskosten usw.) verwendet wurde. Im Fall der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-P Schiffe“ schlägt allein dieser Kostenblock mit rd. EUR 26,2 Mio. zu Buche. Mehr als 30 % des Anlegerkapitals in Höhe von rd. EUR 86,4 Mio. sind somit für das Einwerben der Anleger verwendet worden. Daneben sind weitere, teils erhebliche Fondskosten angefallen, so beispielsweise der Zwischenfinanzierungsaufwand für den Ankauf der Schiffe, der nach den Prospektangaben mit rd. EUR 20,8 Mio. zu Buche schlagen sollte.

Zum Totalverlust jetzt auch die Nachschusspflicht

Aufgrund der nach wie vor hohen Kreditverbindlichkeiten der Einschiffsgesellschaften und der aktuell niedrigen Restwerte der Schiffe ist nicht damit zu rechnen, dass die Anleger noch etwas von ihrem investierten Kapital wiedersehen werden. Sicher ist vielmehr, dass die Investition in den Dachfonds MS „Santa-P Schiffe“ mit einem Totalverlust für die betroffenen Anleger enden wird. Damit aber nicht genug: In Expertenkreisen gilt es als sicher, dass die Anleger nach der endgültigen Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden, wenn und soweit diese Auszahlungen nicht durch entsprechend hohe Gewinne gedeckt waren. „Bei Schiffsfonds erleben wir immer wieder, dass der Insolvenzverwalter die Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen auffordert, und diese erforderlichenfalls auch vor Gericht einklagt, um dadurch die Insolvenzmasse anzureichern,“ so Rechtsanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte, die sich seit Jahren intensiv mit geschlossenen Schiffsfonds befasst.

Letzte Gelegenheit zum Schadenersatz nutzen

Die betroffenen Anleger sollten jetzt nicht länger zögern und umgehend die Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen über Banken und Sparkassen, aber auch über sog. freie Anlageberater bzw. Beratungsunternehmen vermittelt. Diese sind verpflichtet, den Anlageinteressenten vor Vertragsschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Aspekte einer Beteiligung an einem geschlossenen Dachfonds aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärungspflicht gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken insbesondere auch die Aufklärung über die Provisionsvergütungen, welche für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen aus dem Anlegerkapital bezahlt wurden. Letzteres ist insbesondere bei Schiffsfonds ein relevanter Aspekt, da hier die Provisionsvergütungen oftmals 20 % und mehr des Anlegerkapitals betrugen. Die Verletzung auch nur einer einzigen Aufklärungspflicht berechtigt zum Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Die Anleger des Dachfonds MS „Santa-P Schiffe“ sollten jetzt keine Zeit mehr verlieren, da in vielen Fällen die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb der Fondsbeteiligung tritt endgültig die Verjährung ein. Da der Fonds 2004 und 2005 platziert wurde, bleibt den Betroffenen im Zweifel nur noch sehr wenig Zeit zum Handeln, ehe es zu spät ist. Insoweit sollte nicht erst abgewartet werden, bis der Insolvenzverwalter seine Forderungen stellt. „Immer wieder melden sich geschädigte Schiffsfondsanleger bei uns, denen wir kaum noch helfen können, da die Schadenersatzansprüche im Zeitpunkt der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter bereits verjährt sind“, beschreibt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berkemeier die Erfahrungen mit einigen Anlegern insolventer Schiffsfonds. Soweit muss es nicht kommen, da das Gesetz mehrere Möglichkeiten zur Hemmung der Verjährung bereitstellt.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
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Dr. Heinz O. Steinhübel
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72072 Tübingen
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