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Mordfall E-Verteidigung deckt falsches Obduktionsergebnis auf!

Untersuchungshaft aufgrund eines fehlerhaften rechtsmedizinischen Gutachtens – Verteidiger Tim Cörper kann überraschende Wendung in dem Mordfall herbeiführen und erreicht sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft mit anschließender Einstellung der Ermittlungsverfahrens.

Rechtsanwälte Nowak, Cörper & Kollegen

Eine spektakuläre Wendung hat das Ermittlungsverfahren um die Tötung der Frau E. In Krefeld genommen. Nachdem gegen den ehemalige Ehemann des Opfers die Untersuchungshaft angeordnet wurde, hat dieser den Strafverteidiger Tim Cörper aus der Kanzlei Nowak, Cörper & Kollegen in Krefeld mit seiner Verteidigung beauftragt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Herrn E. seine Frau in ihrer Wohnung aufgesucht, sie dann vergewaltigt und getötet zu haben, wobei die eigentliche Tötung durch Einführen eines scharfen Gegenstandes in die Scheide, Verursachung einer stark blutenden Wunde, und letztlich verbluten lassen der Exfrau vollzogen worden sein soll.

Ausweislich des Obduktionsberichtes und des eingeholten rechtsmedizinischen Gutachtens sei „nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgeschlossen“ dass die Verletzung auf natürlichem Wege entstanden sei, so dass der dingende Tatverdacht für die vorsätzliche Tötung angenommen wurde und der Ermittlungsrichter den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete.

Nach wenigen Tagen wurde dann Rechtsanwalt Tim Cörper mandatiert, der sogleich den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft aufnahm und auf die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens hinwies. In Zusammenarbeit mit der Mordkommission wurde daraufhin auf Drängen der Verteidigung eine weitere Gutachterin beauftragt, die ausführte, dass bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Verletzung auch bei normalem Geschlechtsverkehr auftreten können.

Aufgrund dieses Gutachtens und den Ausführungen der Verteidigung wurde der Haftbefehl aufgehoben und Herr E. Durfte gemeinsam mit Strafverteidiger Cörper die JVA verlassen.
Nach wenigen Wochen und weiteren Ermittlungen wurde das Ermittlungsverfahren gemäß §170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt und Herr E. somit rehabilitiert.

Weitere Informationen auf der Homepage der Kanzlei Nowak, Cörper & Kollegen und dem zugehörigen Verteidiger-Blog . Bildquelle:kein externes Copyright

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Nowak, Cörper & Kollegen
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