Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!

Ein typisches Beispiel für Werbemittel sind Zeitungsanzeigen (Bildquelle: pixabay)

Werbung ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen, und umgekehrt verdienen auch viele Unternehmen ihr Geld mit Werbung. So kommt es auch nicht von ungefähr, dass in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) gelegentlich Prüfungskandidatinnen und -kandidaten aufgefordert werden: „Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel“!“ Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo nicht nur einige solcher Werbemittel auf, sondern gibt auch konkrete Tipps für die mündliche oder schriftliche Prüfung.

Die klassische Maxime jedes Unternehmers lautet noch immer: „Wer nicht wirbt, der stirbt“ – zumindest als Unternehmer bzw. Unternehmen. In diesem Zusammenhang erscheinen immer wieder neue Ratgeber und wissenschaftliche Abhandlungen darüber, was Werbung ist, wie sie wirkt und wie sie folglich gestaltet sein sollte, wann sie den Empfänger am besten erreichen sollte und vieles mehr. All dies hilft in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) allerdings recht wenig, wenn die fast schon trivial anmutende Frage nach Beispielen für Werbemittel gefragt wird.

Für die Nennung von Webemitteln ist es hilfreich, sich zunächst eine Struktur zurechtzulegen:

-Als typisches Werbemitte gelten noch immer die Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
-Ebenfalls dazu gehören die Werbespots im Fernsehen.
-Ein weiterer Bereich umfasst Prospekte und ganze Kataloge.
-Zu den Werbemitteln zählen zudem auch Werbebriefe.
-Broschüren und Flugblätter sind hier ebenfalls einzuordnen.
-Inzwischen weniger gängig, aber nichtsdestotrotz als Werbemittel einzuordnen sind auch die Warenproben.
-Und den heutigen modernen Zeiten entsprechend zählen natürlich auch Werbeanzeigen im Internet zu den Werbemitteln. Hier gibt es natürlich wieder verschiedene Arten von Werbeanzeigen, aber so weit soll hier nicht in Details gegangen werden.

Das wäre eine sehr gute Antwort auf diese Prüfungsfrage. Es heißt ja „beispielhaft“.

Prüfungstipp: Werbemittel „nennen“ heißt nicht „erläutern“

Als Prüfungs- bzw. Antwortstrategie wären hier einige Dinge zu berücksichtigen:

Zum Einen lautet die Fragestellung „Nennen Sie…“ und nicht „Beschreiben Sie…“ oder „Erläutern Sie…“. Dieses „nennen“ ist ein wichtiger Orientierungspunkt. Es genügt in diesem Fall also tatsächlich, die einzelnen Werbemittel aufzuzählen (zu benennen).

Stünde dort dagegen „Erläutern Sie,,,“ oder „Beschreiben Sie…“, dann würde das reine Aufzählen nicht reichen, sondern dann müsste man wirklich genauer beschreiben: „Bei den Werbeanzeigen im Internet gibt es die Bannerwerbung, da gibt es dieses Pay-per-Click-Modell, wo man bestimmte Suchbegriffe belegen kann und, und, und.“

Zum Anderen sind sich Prüflinge oft auch unsicher im Hinblick auf die Anzahl, also wie viel man hier nennen oder in einer entsprechenden schriftlichen Prüfungssituation schreiben muss. Hier kann zumindest in der schriftlichen Prüfung die Punktzahl, die am Rand steht, einen wertvollen Hinweis liefern. Möglicherweise stehen hier am Rand zwei, drei, vier , fünf, sechs, sieben Punkte. Dies könnte darauf hindeuten, dass sieben Möglichkeiten genannt werden sollen – vorausgesetzt, dass es pro genannten Begriff einen Punkt gibt. Aber das weiß man nie so ganz genau. Es kann natürlich auch sein, dass es pro Begriff zwei Punkte gibt, und stehen entweder mehr Punkte am Rande oder auch nicht. Die Punktzahl am Rand ist somit nur eine ungefähre Orientierung.

Das komplette, kostenlose Video „Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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