Wieviel kostet die Überladung des Pferdeanhängers?
Hamburg, 15. Januar 2014 – Die Mehrzahl der Pferdeanhänger hat heute ein zulässiges Gesamtgewicht von Vollausstattung schnell mehr als 800 oder sogar 1.000 Kilogramm wiegen. Kommt dann noch schweres Turniergepäck hinzu, kann es schnell zu einer eventuell kostspieligen Überladung kommen. Mit-Pferden-reisen.de informiert über Gewichtsgrenzen und Kosten.
Diese wird ab 5 Prozent in Deutschland nach dem Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog geahndet. Wer also mit einem „normalen“ Zweipferde-Anhänger und zwei großen Warmblütern unterwegs ist und ein Zugfahrzeug mit nur 2 bis 2,2 Tonnen Anhängelast hat, kommt sehr schnell über die zulässigen Grenzen, von den technischen Risiken des zu hohen Gewichtes einmal ganz abgesehen.
Wieviel kostet die Überladung?
Bei Überladung (Pkw oder Anhänger) bis 5 % gibt es kein Buß- oder Verwarnungsgeld, darüber wird es stufenweise teuer (Stand 2009).
Die Verwarnungsgelder liegen zwischen 10 und 35 Euro, bei mehr als 20 Prozent Überladung gibt es Bußgelder ab 95 Euro.
Weitere Infos auf Mit-Pferden-reisen.de
Der komplette Bericht ist auf Mit-Pferden-reisen.de veröffentlicht. Dort finden die Leser außerdem 75 Testberichte zu Pferdeanhängern und Zugfahrzeugen, Reiterreisen und Wanderreitgebieten sowie viele weitere interessante Themen für mobile Reiter und Pferde.
Mit-Pferden-reisen ist seit Juli 2010 Deutschlands umfangreichstes Online-Portal für mobile Reiter und Pferde: Rund 75 unabhängige Testberichte über Pferdeanhänger und Zugfahrzeuge sowie Zubehör aller Art sind online abzurufen und werden regelmäßig erweitert.
Weitere Schwerpunkte neben dem Thema Pferdeanhänger und Pferdetransport sind die Bereiche Aus- und Wanderreiten, sei es fürs Wochenende oder einen längeren Reiturlaub in Deutschland oder im Ausland.
93 Prozent der Portalbesucher haben mindestens ein eigenes Pferd und fahren regelmäßig zu Turnieren oder in entferntere Ausreitregionen.
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