Categories: Allgemein

Mietminderung wegen Lärmbelästigung

In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7.7.2010, Aktenzeichen: VIII ZR 85/09) klargestellt, dass ein Mieter Schallschutz nur entsprechend den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Maßstäbe verlangen kann. Der Vermieter schuldet nur den Standard, der bei vergleichbaren Wohnungen regelmäßig gegeben ist. Wer sich also z.B. auf die Einhaltung der DIN 4109 – ein Regelwerk über Lärmgrenzwerte innerhalb von Gebäuden – berufen will, sollten zuerst klären, ob diese bzw. welche DIN 4109-Fassung bei Errichtung des Bauwerks bereits galt. Deutlich führt der Bundesgerichtshof aus: „Ohne entsprechende vertragliche Regelung hat der Mieter […] regelmäßig keinen Anspruch auf einen erhöhten Schallschutz gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm.“

Fachanwaltstipp Mieter/Vermieter: Bevor Sie eine Mietminderung wegen Verletzung der Grenzwerte der DIN 4109 geltend machen/abwehren wollen, sollten Sie prüfen, welche Fassung der DIN 4109 bei Errichtung des Gebäudes galt. Die DIN 4109 gab es bereits 1962. Mindestens in 1989 und 2006 wurde die DIN 4109 jedoch geändert. Recherchieren Sie, welche Fassung der DIN 4109 zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galt und prüfen Sie nach, ob die damals geltenden Grenzwerte überschritten sind. Verletzungen von Lärmgrenzwerten der DIN 4109 sind bei einem um 1900 errichteten Gebäude natürlich nicht zu berücksichtigen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Yasmin-Mohr-OsteopathWas während der Physiotherapie-Ausbildung im Jahr 2002 als Begeisterung für die Osteopathie begann, entwickelte sich…

2 Stunden ago

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Europäischer VC investierte bereits 2024 – nur fünf Monate nach Gründung des KI-Start-ups. Adaptive ML…

15 Stunden ago

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

180 / 250 Hz OC mit 90 W USB-C und KVM-Switch Amsterdam, 17. Juli 2026…

15 Stunden ago

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Warum Unternehmen künftig mehr in menschliche Reife investieren müssen – Platin-Auszeichnung für Ines Rauscher im…

22 Stunden ago

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Von spannenden Veranstaltungen bis hin zu kühlenden Orten zum Entspannen Biergarten am Wasserturm (Bildquelle: @…

22 Stunden ago

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Der Nutzen von Mitarbeiterbindung für Retention Management, Arbeitgeberattraktivität, Performance Improvement Fachkräftemangel? Personalmangel? Hier sind die…

22 Stunden ago