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Miete ist nicht gleich Miete

ARAG Experten erläutern den Unterschied zwischen verschiedenen Arten der Miete

Nicht nur auf der Suche nach einer neuen Wohnung lohnt sich ein Blick in den Mietspiegel. Auch wenn mal wieder eine Erhöhung der Miete ansteht, gibt er wichtige Anhaltspunkte. Denn wer zahlt schon gerne zu viel Miete? Der Mietspiegel gibt die Mietpreise in einer Gemeinde zu einem bestimmten Datum wieder. Er dient als Richtlinie für Mieter und Vermieter und listet die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum aufgeteilt nach Lagen, Baujahren und Ausstattungsmerkmalen in der Gemeinde auf. Aber halt! Ein Preisvergleich ist trotzdem nicht ganz einfach. Da ist von Grundmiete, Nettokaltmiete und Bruttowarmmiete die Rede. Aber was verbirgt sich hinter diesen Begriffen eigentlich? ARAG Experten geben einen Überblick.

Kaltmiete ist nicht gleich Kaltmiete
Den Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete kennen die meisten Mieter, oder haben zumindest eine Vorstellung davon, was sich dahinter verbirgt. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen der Kaltmiete und der Nettokaltmiete. Letztere wird auch als Grundmiete bezeichnet. Sie beinhaltet keine Nebenkosten und keine Betriebskosten. Die Kaltmiete oder Bruttokaltmiete kann hingegen eine Betriebskostenvorauszahlung beinhalten – allerdings keine Heizkosten.

Die Warmmiete – Was Mieter wirklich zahlen
Ob nun Grund- oder Kaltmiete: Fakt ist, damit ist es nicht getan. Der Betrag, den der Mieter tatsächlich monatlich an den Vermieter zu zahlen hat, ist die Warmmiete. Sie setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete und dem Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten – je nach Heizungsart und Mietvertrag auch mit einer Vorauszahlung der Heizkosten. Ist letzteres der Fall, spricht man auch von der Bruttowarmmiete oder auch der Inklusivmiete. Regelmäßig nicht enthalten in der Warmmiete sind die Kosten für den Wohnungsstrom.

Mieten im Überblick
Zum besseren Verständnis geben ARAG Experten noch einmal einen Überblick:

– Grundmiete oder Nettokaltmiete ist die reine Miete ohne Neben- und Betriebskosten
– Kaltmiete oder Bruttokaltmiete enthält Betriebskostenvorauszahlung ohne Heizkosten
– Bruttowarmmiete enthält Betriebskostenvorauszahlung und Heizkosten(-vorauszahlung)
– Warmmiete bezeichnet i.d.R. die Grundmiete mit allen Nebenkosten(-vorauszahlungen)

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

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