Anlässlich der Ermittlungen gegen „Sterbehilfe Deutschland e. V.“
fordert die DGHS eine ehrliche Grundsatzdebatte ein
(dgpd Berlin) Zu dem kürzlich bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren gegen Roger Kusch („Sterbehilfe Deutschland e.V.“) und einen Nervenarzt, der für ihn die Urteilsfähigkeit von suizidwilligen Personen begutachtet, wegen angeblichen Totschlags in zwei Fällen kommentiert DGHS-Präsidentin Elke Baezner: „Meiner Meinung nach handelt es sich vor dem Hintergrund des jüngsten Gesetzes-Vorschlages von Bundesgesundheitsminister Gröhe um einen politisch motivierten Schlag gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Selbstbestimmung, das auch für die individuelle Entscheidung am Lebensende gilt. Aber in der augenblicklichen Diskussion geht es nicht so sehr um Recht und psychologische Expertisen und auch nicht um die Übereinstimmung der Vereinssatzung von „Sterbehilfe Deutschland e. V.“ mit dem geltenden Gesetz. Es geht auch nicht um die natürlich unbedingt nötige neutrale, umfassende und kompetente Beratung, auch nicht um die Beurteilung bzw. Verurteilung der Beweggründe für den Wunsch nach Freitod, sondern es geht offenkundig um die Beeinflussung der öffentlichen Meinung gegen das Recht auf Freitodhilfe.
Als Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation widersetzt sich die DGHS entschieden der von Gröhe geplanten Kriminalisierung jeglicher Sterbehilfe in Deutschland. Das Grundrecht des entscheidungsfähigen Sterbewilligen darf ebenso wenig angetastet werden wie das Recht des hilfswilligen Arztes, der dies aufgrund seiner intimen Kenntnis des Kranken mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Die Sicherheit, mit seinem Suizidwunsch nicht allein gelassen zu werden, hat erfahrungsgemäß geradezu suizid-präventive Wirkung.
Nicht nur die gewerbsmäßige, sondern jede auch nur organisierte Sterbehilfe mit der Keule des Strafrechtes zu unterbinden hätte zur Folge, dass nur wohlhabende Sterbewillige heimlich in Deutschland oder auf dem kostspieligen Umweg über das Ausland Hilfe erhalten. Wem die finanziellen Mittel fehlen oder wer nicht mehr reisefähig ist oder nicht bis zum Ende seiner Qualen aushalten will, wäre gezwungen, einsam, ohne fachkundigen und menschlichen Beistand zu grausamen, oft Außenstehende gefährdenden Methoden zu greifen. Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Verwaltungsrichterin und frühere stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt dazu kürzlich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (7. Mai 2014) unter dem Titel „Mein Ende gehört mir!“: „Das halte ich nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für zutiefst inhuman.“
Elke Baezner abschließend: „Wir sind auf dem besten Wege, jetzt endlich in Deutschland eine ehrliche und grundsätzliche Diskussion zu allen Fragen der Sterbebegleitung und -hilfe zu führen. Polemik ist bei einem solch sensiblen Thema fehl am Platz.“
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DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
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