Categories: Allgemein

Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht: Top-Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Braunschweig

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht

Oberlandesgericht Braunschweig vom 06.10.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmwandperforation anlässlich Koloskopie, 40.000,- Euro, OLG Braunschweig, Az.: 9 U 22/16

Chronologie:
Im Ausgangsverfahren – 1. Instanz: Landgericht Göttingen (Az.: 12 O 20/15), 2. Instanz: Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 9 U 22/16) – wurde festgestellt, dass der Kläger aufgrund einer unzureichenden Aufklärung anlässlich eines Eingriffs (Koloskopie) eine Darmwandperforation erlitt, welche eine Notfalloperation mit weiterem komplizierten Behandlungsverlauf zur Folge hatte. Aufgrund dessen hatte das Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR zugesprochen. Zusätzlich stellte das erstinstanzliche Gericht fest, dass der beklagte Arzt auch dazu verpflichtet sei, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen (sog. Feststellungsurteil).

Verfahren:
Aus diesen zugesprochenen Feststellungsanträgen ging der Kläger nun in einem Nachverfahren erneut vor. Nach umfangreichen Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnten sich die Parteien sodann auf eine weitere pauschale Schadensumme in Höhe von 15.000,00 EUR einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Arzthaftungsprozess entspricht es dem Regelfall, zunächst ein Schmerzensgeld einzuklagen und darüber hinaus die Feststellung zu beantragen, dass die gegnerische Partei auch zum Ersatz der materiellen Schäden (Verdienstausfälle, Pflegemehraufwand, Hausumbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, etc.) verpflichtet ist. Nach Rechtskraft eines für den geschädigten Patienten positiven Urteils wird daraufhin im Rahmen eines Nachverfahrens der materielle Schaden gegenüber der hinter den Behandlern stehenden Haftpflichtversicherung aufgezeigt, um mit dieser die weiteren Schäden angesichts des Ergebnisses des Ausgangsverfahrens im Regelfalls einvernehmlich zu regulieren. Im streitgegenständlichen Fall konnte man sich auf einen erfreulichen Betrag in Höhe von weiteren 15.000,00 EUR einigen, was in Anbetracht des Lebensalters des Klägers im Zeitpunkt der rechtswidrigen Koloskopie (70 Jahre) einen äußerst adäquaten Betrag darstellt, meinen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwälte für Medizinrecht.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

ECO Praxisreinigung

Der Dienstleister übernimmt die Reinigung von Arzt- und Zahnarztpraxen, richtet sich nach dem Hygieneplan der…

9 Minuten ago

King of Cool: Sommerlooks zwischen Leinen, Tailoring und Performance

In diesem Look könnte Steve McQueen an der Uferprommenade gewartet habenStell dir vor, du bist…

3 Stunden ago

Philip B über das Mikrobiom der Kopfhaut und warum es über schönes Haar entscheidet

Wer den Begriff Mikrobiom hört, denkt meist zuerst an den Darm. Dabei besitzt auch unsere…

3 Stunden ago

Jetzt 10 % Neukunden-Bonus beim Prüfservice sicher

Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen – mit attraktiven Preisvorteilen für Neukunden Sicherheit prüfen. Preisvorteile sichern.…

4 Stunden ago

Goldener Herbst in der Vitalquelle

Wellness, Genuss und Montafoner Lebensgefühl – jetzt den Spätsommer verlängern. Wenn der Sommer langsam golden…

4 Stunden ago

Spätsommer & Herbst im Sonneck

Zeit für Genuss, Wellness und besondere Auszeiten Wenn die Tage langsam ruhiger werden und der…

4 Stunden ago