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Medienfonds Montranus 2: Widerruf noch möglich!

Medienfonds Montranus 2: Widerruf noch möglich!

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Montranus-Fonds.html Gute Nachrichten gibt es für die Anleger des Medienfonds Montranus 2, welche ihr investiertes Kapital bereits als verloren glaubten. So hat sich in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof kürzlich ergeben, dass ein Anleger dieses Fonds sein über eine Bank finanziertes Kapital zurückfordern kann. Mehr als 2.000 Anleger sind hier betroffen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Medienfonds Montranus 2, von Hannover Leasing aufgelegt wurde und ein Kapital von 240 Mio. Euro aufweist, konnte die in Informationsmaterialen und Beratungen gemachten Versprechungen gegenüber seinen Anlegern offenbar nicht einhalten. So sahen sich diese mit Ausschüttungen konfrontiert, welche die Erwartungen teilweise um 78,8 % unterliefen. Zum Wesen dieses Medienfonds gehörte es, dass die Anleger etwas mehr als die Hälfte des von ihnen zu investierenden Kapitals selbst finanzierten, der Rest wurde durch einen Darlehensvertrag mit der Bank Helaba Dublin aufgebracht. Ein Widerruf dieses Darlehensvertrages erschien zum Zeitpunkt des Vermögenseinbruchs wegen abgelaufener Fristen unmöglich, die Anleger fanden sich oftmals bereits mit den Verlust ihres Geldes ab. Dies widerlegt jedoch ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, in welchem sich ergab, dass ein Widerruf eben dieser Darlehensverträge immer noch möglich sein soll. Hintergrund dafür ist, dass die Darlehensverträge, welche die Helaba Dublin mit den Anlegern des Montranus 2 geschlossen hat, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten sollen. Dies habe zur Folge, dass die Bedingungen des Widerrufs – mithin auch die Fristen -dem Anleger als nicht rechtmäßig erläutert gelten. Folglich fingen die dort bezeichneten Fristen nie an zu laufen, ein Widerruf ist demnach nicht verfristet, also immer noch möglich.

Die Bank Helaba Dublin verwendete häufig die gleichen Vertragsunterlagen, die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung findet sich daher in vielen Darlehensverträgen, welche mit Montranus 2-Anlegern geschlossen wurden, wieder. Viele Anleger, die in den Medienfonds investiert haben, könnten somit von dieser neuesten Rechtsprechung profitieren.

Als betroffener Anleger des Montranus 2 sollten Sie Ihren Darlehensvertrag mit der Bank Helaba Dublin anwaltlich überprüfen lassen und Ihre möglichen Rechtsansprüche geltend machen. Bei Ihnen zustehender Widerspruchsmöglichkeit können Sie grundsätzlich Ihr investiertes Kapital zurückholen. Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen noch später durch die Fondsgesellschaft korrigiert werden können, sollten Anleger zügig handeln.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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