Der BDWi lehnt eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Managergehältern ab. Die Eigentümer der Unternehmen müssen die Entscheidungen über Gehälter selbst treffen. Das gilt auch für die öffentliche Hand als Eigentümerin. Hier könnte das Kanzlergehalt der Maßstab sein
„Eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Gehältern ist ein zu großer Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Jeder Eigentümer muss die Höhe von Gehältern selbst festlegen. Allerdings sollten insbesondere die großen Konzerne freiwillige Begrenzungen der Bezüge – etwa in Relation zum jeweiligen Durchschnittseinkommen – einführen. Das würde auch die gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Eine besondere Verpflichtung bei der Diskussion um angemessene Gehälter trifft jedoch den Staat, der selber an zahlreichen Unternehmen beteiligt ist. Auf viele weitere Unternehmen hat er maßgeblichen Einfluss. Ich nenne nur die gesetzliche Krankenkassen, die Sparkassen und die Anbieter von öffentlichem Nahverkehr. Hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Die anspruchsvollste Aufgabe in unserem Land nimmt die Bundeskanzlerin wahr. Ihr Gehalt ist Benchmark für alle anderen Gehälter, die Bürger mit ihren Steuern für staatliche Aufgaben zahlen“, erklärt Heinz.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
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