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LG Landshut verurteilt V + 2 – Vermittler und Altgesellschafter

Urteil trifft Kapitalanlagenberater, Treuhandgesellschaft des Fonds und einen Kommanditist als Naturalperson – Aufklärung: kein Hinweis auf Risiken und lange Laufzeit erteilt.

LG Landshut verurteilt V + 2 – Vermittler und Altgesellschafter – Röhlke Rechtsanwälte

Mit Urteil vom 13.04.2017 hat das Landgericht Landshut einem von Röhlke Rechtsanwälten vertretenen Anleger Schadenersatz aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der V + 2 GmbH & Co. KG zugesprochen (nicht rechtskräftig). Zur Zahlung verurteilt wurde nicht nur der Kapitalanlagenberater, sondern auch die Treuhandgesellschaft des Fonds und ein Kommanditist als Naturalperson.

Aufklärungspflicht: Risiko – Totalverlust – Laufzeit

Rechtsanwalt Röhlke erklärt die Hintergründe des Urteils: „Es handelt sich um eine aus unserer Sicht alltägliche V + – Beratungssituation: nach Auskunft unserer Mandanten hat der Berater sie aufgefordert, eine bestehende Lebensversicherung aufzulösen und die freiwerdenden Gelder bei der V + 2 KG einzuzahlen. Wesentliche Risiken seien nicht mitteilungsbedürftig gewesen, da es keine bei dem Fond gäbe. Das einzige Risiko sei, dass die Auszahlungen manchmal etwas später kämen, wenn die V + ausnahmsweise einmal eine lukrative Unternehmensbeteiligung nicht rechtzeitig veräußern könne. Das hohe Risiko des Totalverlustes oder aber der langen Vertragslaufzeit hat der Berater dagegen komplett unter den Tisch fallen lassen, was vom Landgericht Landshut dann als Beratungsfehler angesehen wurde. Entsprechend wurde der Vermittler verurteilt“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Durchsetzung der Haftungsansprüche gegenüber der Treuhandgesellschaft und Kommanditist

Bemerkenswert an dem Urteil ist auch, dass eine natürliche Person als Kommanditist, der im Gesellschaftsvertrag der V + 2 noch zu finden war, ebenso zur Haftung herangezogen wurde wie die Treuhandgesellschaft des Fonds. Auf diese wandte das Landgericht (LG) Landshut richtigerweise die gefestigte Rechtsprechung zur Altgesellschafterhaftung des Bundesgerichtshof (BGH) an.

„Wir erwarten in Kürze weitere Urteile zugunsten der hier vertretenen Mandanten, so dass eine gerichtliche Aufarbeitung des Anlegerskandals V + weiter voranschreitet, teilt der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Für weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71526071 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zu Verfügung.

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

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