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Legasthenie: Medizinstudium möglich – Ausbildung zum Sanitäter bei der Bundeswehr abgelehnt

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) sieht dringenden Handlungsbedarf bei staatlichen Arbeitgebern, um Menschen mit einer Legasthenie nicht weiterhin zu diskriminieren.

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie

Für viele junge Menschen mit einer Legasthenie waren die letzten Monate eine große Herausforderung, weil sie in den Bewerbungsprozessen um einen Ausbildungsplatz feststellen mussten, dass sie wegen ihrer Legasthenie oftmals abgelehnt wurden. Besonders strenge Rahmenbedingungen gelten bei staatlichen Arbeitgebern. Bewerber mit einer Legasthenie haben es bei der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und weiteren öffentlichen Arbeitgebern ausgesprochen schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Das macht viele junge Menschen besonders betroffen, da ihnen der Zugang zu einem Studium möglich ist, aber eine Ausbildung bei öffentlichen Arbeitgebern nicht. „Unser Sohn wollte seine Ausbildung zum Sanitäter gerne bei der Bundeswehr absolvieren und hat die Aufnahmeprüfung mit einem sehr guten Ergebnis bestanden. Dann kam die Ablehnung wegen seiner Legasthenie“, berichtet Monika Sommer*. „Für meinen Sohn brach eine Welt zusammen, denn er hatte trotz der Legasthenie die Aufnahmeprüfung bestanden und sogar sehr gut. Er hat damit doch gezeigt, dass er die Anforderungen erfüllt“, sagt Sommer.

*Name von der Redaktion geändert

In der letzten Zeit wenden sich immer mehr junge Menschen an den BVL, um sich Rat zu holen, wie sie mit Ablehnungen umgehen sollen. Ein junger Mann, der seit vielen Jahren in der freiwilligen Jugendfeuerwehr aktiv war, wurde bei der Bewerbung zur Ausbildung zum Brandmeister abgelehnt. Die Begründung, es müssen Berichte von Einsätzen geschrieben werden, die dann nicht fehlerfrei seien. Ebenso führt bei der Polizei eine Legasthenie bei der Aufnahmeprüfung zum Ausschluss, wenn die Rechtschreibung nicht ausreichend ist, obwohl alle anderen Bereiche in der Prüfung bestanden wurden.

In Deutschland sind ca. 5 – 6 % aller Menschen von einer Legasthenie betroffen. Legasthenie stellt keine Einschränkung der fachlichen Kompetenzen dar und dank technischer Hilfsmittel wie Korrekturprogrammen ist die Legasthenie im Beruf kein Problem mehr. „Wir sind offen gestanden sehr überrascht, dass uns so viele junge Menschen ansprechen, denn eigentlich sollten öffentliche Arbeitgeber Vorreiter sein, wenn es um den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen geht“, sagt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. „Wir leben in einer immer mehr digitalisierten Welt und die Rechtschreibleistung rückt damit in den Hintergrund. In Auswahlprozessen die Rechtschreibung als Ausschlusskriterium zu wählen, ist nicht mehr zeitgerecht“, kritisiert Sczygiel.

Weitere Informationen zur Legasthenie und Dyskalkulie sind abrufbar unter: http://www.bvl-legasthenie.de

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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.

Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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