Kosten für berichtigte Steuererklärungen mindern die Erbschaftssteuer
Erben sind verpflichtet, unvollständige oder fehlende Steuererklärungen des Erblassers zu korrigieren bzw. nachzureichen.
Hat der Erblasser den Finanzbehörden Einkünfte verschwiegen, kann das zum Problem für die Erben werden. Sie sind zwar nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers verantwortlich, sie sind aber verpflichtet, die Steuererklärungen zu korrigieren, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dabei kann es ratsam sein, kompetente Unterstützung in Anspruch zu nehmen, damit keine Fehler unterlaufen. Die Steuerberatungskosten mindern dabei die Erbschaftssteuer. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 15. Mai 2019 entschieden (Az. 7 K 2712/18).
Als Alleinerbin hatte die Klägerin die Einkommensteuererklärungen des Erblassers für mehrere Jahre korrigiert. Dabei ging es um die Nacherklärung von in der Schweiz erzielten Kapitaleinkünften. Die Kosten dafür machte sie in ihrer Erbschaftssteuererklärung geltend.
Zu Recht, entschied das Finanzgericht. Die Steuerberatungskosten seien als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Die Erbin sei zur Nacherklärung verpflichtet gewesen und erfüllte damit eine bereits bestehende Verpflichtung des Erblassers. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt.
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