Keine unzureichende Kennzeichnung von Lebensmitteln / fragliche Bewertung einzelner Chargenproben, die teilweise mehr als zwei Jahre alt sind
Der Wurstwarenhersteller Könecke wehrt sich gegen den von den zuständigen Behörden geäußerten Verdacht, Geflügelwurst könnte mit unzureichender Kennzeichnung in den Umlauf gebracht worden sein. „Wir haben keinerlei Hinweise, dass Produkte aus unserem Haus unzureichend gekennzeichnet waren und werden das auch nachweisen. Wir sind auch verärgert über das Vorgehen, insbesondere über die Berichterstattung in den Medien, durch die eine Vorverurteilung billigend in Kauf genommen wird“, sagt ein Sprecher.
Zu Vermutungen der Behörden, es könnte in der Vergangenheit sogenanntes Separatorenfleisch in einzelnen Produkten verwendet worden sein, stellt Könecke klar: „Diese Vermutung ist eindeutig falsch, nicht nur für die untersuchten Produkte. Das Unternehmen Könecke stellt generell keine Produkte mit sogenanntem Separatorenfleisch her. Am untersuchten Standort Delmenhorst werden zudem auch keine anderen Produkte mit diesem Fleisch produziert, so dass sicher ist, dass es überhaupt keinen derartigen Warenfluss an den Standort gibt.“
Das Unternehmen wird mit den Behörden intensiv zusammenarbeiten und die erhobenen Vorwürfe entkräften.
Die Frage, warum die behördlichen Untersuchungen, die sich auf einzelne Produktproben aus 2011 und 2012 beziehen, erst und gerade jetzt Gegenstand von Ermittlungen sind, kann Könecke nicht beantworten.
Der Name Könecke für ein breites Sortiment an hochwertigen Fleisch- und Wurstspezialitäten in bester Handwerksqualität.
Kontakt
Könecke Fleischwarenfabrik Beteiligungs-Gesellschaft mbH
Axel Knau
Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 1
28309 Bremen
(04 21) 45 87-0
nfo@koenecke.de
http://www.koenecke.de/
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