KinderRechteForum klagt gegen BMBFSFJ

Hilfe und Beratungsstellen für Kinder aktuell keine Priorität?

Das KRF (KinderRechteForum) erhebt Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BMBFSFJ. Laut COPSY Studie leidet im Herbst 2025 jedes fünfte deutsche Kind unter einer geringen gesundheitsbezogenen Lebensqualität und psychischen Problemen. Dennoch wurde der Aufbau von niedrigschwelligen Beratungsstrukturen durch das KRF in der Priorisierung zurückgestellt.

Das KRF hat beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen Antrag auf Förderung eines Modellvorhabens für das Jahr 2026 gestellt. Unter dem Namen „Modellprojekt 2026 – Hybride Ombuds- und Beratungsstrukturen für mentale Gesundheit und Kinderrechte“ war eine Kombination aus digitalen Angeboten und physischen Standorten geplant. Mit Bescheid vom 09.12.2025 wurden die hierfür in Aussicht gestellten Fördermittel nicht bewilligt.

Das Ministerium begründet die Entscheidung mit einer Priorisierung anhand von „aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen“, die dem Zweck des Kinder- und Jugendplans und deren aktueller Schwerpunktsetzung entsprechen. Ziel sei es, da zu wirken, wo der Bedarf am größten ist.

Den Vorsitzenden der Geschäftsführung Üwen Ergün überrascht diese Positionierung: „Dass das gemeinsam geplante Projekt, dem inhaltlich Bedeutung zugesprochen wurde, am Ende dennoch abgelehnt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Die Begründung des Ministeriums, wonach andere Vorhaben die Förderkriterien „in höherem Maße“ erfüllt hätten, hält das KRF für nicht überzeugend. Ein vergleichbares Angebot existiere bislang nicht. Die bestehenden Strukturen beschränken sich meist auf allgemeine Kinder- und Jugendhilfe oder kurzfristige Erstberatung und seien angesichts des steigenden Bedarfs strukturell überfordert.

Gerade im ländlichen Raum fehlen Therapieplätze und Kinder und Jugendliche warten oft monatelang auf Hilfe. Das Pilotprojekt sollte diese Lücke durch niedrigschwellige Beratung schließen. Das KRF kritisiert, dass das Ministerium die Förderung verweigert, obwohl der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode die Entwicklung einer Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen ausdrücklich als Schwerpunkt definiert. Mentale Gesundheit und Kinderrechte würden faktisch nicht als eigenständige Förderpriorität behandelt.

Die Klage zielt daher nicht nur auf den konkreten Ablehnungsbescheid, sondern auf eine grundsätzliche Überprüfung der Förderpraxis und Prioritätensetzung des Ministeriums ab.

Das KRF ist eine gemeinnützige Organisation mit Hauptsitz in Köln und setzt sich seit 2014 bundesweit für die Verwirklichung von Kinderrechten ein.

Individuelle Hilfe, Lobbyarbeit und Förderung von Engagement sind die drei Grundpfeiler unserer Tätigkeit.
Konkret heißt das:
Wir beraten Kinder, Jugendliche und ihre Familien in unserer bundesweiten unabhängigen Ombudsstelle, führen Projekte an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen durch und vertreten die politischen Interessen von Kindern und Jugendlichen.
Das KRF hat sich die vier Schwerpunkte Digitalisierung, Demokratie, Gesellschaft und Nachhaltigkeit gesetzt, zu denen bereits eine Vielzahl an Projekten stattfanden. Aktuell liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Gesellschaft. Insbesondere möchte das KRF die Kinderrechte im Hinblick auf sexualisierte Gewalt und mentale Gesundheit stärken. Zudem setzt es sich für bessere Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Akteure ein.

Seit Anfang 2020 ist das KRF gemäß §75 SGB VIII öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie Mitglied im Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Seit Mitte 2025 verfügt das KRF außerdem über einen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) und bringt seine Erfahrungen damit auch in den internationalen Kinderrechtsdiskurs ein.

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