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Kinderbetreuungskosten nur noch als Sonderausgabe abzugsfähig

Änderungen bei den Kinderbetreuungskosten ab Veranlagungszeitraum 2012

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 19. August 2013*****Bisher (bis 2011) waren Kinderbetreuungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar, wenn beide Elternteile arbeiten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können (z. B. Ausbildung, Krankheit oder Behinderung). Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2012 folgende Änderungen bei den Kinderbetreuungskosten gelten.

„Die Kinderbetreuungskosten sind nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig. Dafür müssen die Eltern aber keine persönlichen Voraussetzungen mehr nachweisen. Vielmehr haben sie Anspruch auf das Absetzen von Kinderbetreuungskosten der Kinder im Alter bis 14 Jahren im Rahmen der Höchstbeträge (4.000 EUR). Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht“, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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