Versicherung-vergleichen.net berichtet: Höhere Beiträge für Frauen erwartet Allgemeine Wechselfrist für KFZ-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko endet am 30. November 2012
(NL/9458064555) Für viele Autofahrer wird das kommende Jahr 2013 erneut teurer, da zahlreiche Versicherungsgesellschaften bereits eine Erhöhung der Beiträge angekündigt haben. Vielfach begründen die Anbieter dies mit der Einführung neuer Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) sowie notwendigen Unisex-Tarifen. Letztgenannte Tarife sind die Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der spätestens zum 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Angebote für Männer und Frauen fordert (Az. C-236/09). Speziell Frauen sind von diesem Urteil betroffen, da sie in neuen Verträgen mitunter deutlich höhere Beiträge zahlen.
Unisex-Tarife: Für Frauen wirds teurer
Bisher profitierten weibliche Autofahrer von einer statistisch signifikant niedrigeren Unfallquote, die sich positiv auf die erhobenen Prämien auswirkt. Dieser Vorteil entfällt ab dem 21. Dezember 2012. Nach Ansicht von Versicherungsexperten werden neue KFZ-Versicherungsverträge für Autofahrerinnen weitestgehend dem Niveau ihrer männlichen Pendants angeglichen. Um sich weiterhin niedrigere Prämien zu sichern, sollten Frauen noch vor dem Stichtag ihren neuen Vertrag abschließen. Ein Vergleich wie unter http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/kfz-versicherungsvergleich/ hilft bei der Auswahl des günstigsten Tarifs.
Wechselfrist zum 30.11. beachten
Parallel tritt die allgemeine Wechselsaison der Autoversicherung in die heiße Phase. Üblicherweise können Versicherungsnehmer nur bis zum 30. November ihre momentane KFZ-Versicherung fristgerecht kündigen und sich einen günstigeren Anbieter wählen. Für den Wechsel muss die schriftliche Kündigung fristgerecht bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft eintreffen ansonsten verlängert sich die Police automatisch um weitere 12 Monate. Übrigens: Sollte die KFZ-Versicherung eine Beitragserhöhung in der Jahresmitteilung ankündigen, besitzen Versicherte ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Jenes gilt auch, sofern die Erhöhung erst nach dem 30. November beim Kunden eintrifft. Wer sein Schreiben im Januar erhält, darf sogar rückwirkend zum Jahresende seinen Vertrag auflösen. Wie gewohnt greift das Sonderkündigungsrecht außerdem bei Schadensfällen oder der Abmeldung des Fahrzeugs.
Wichtig beim Wechsel der KFZ-Versicherung ist die frühzeitige Wahl eines alternativen Anbieters, sodass ein nahtloser Übergang gewährleistet bleibt. Mehr Informationen dazu sowie ein umfassender Tarifvergleich findet sich auf http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/
Die Concitare GmbH betreibt Vergleichs- und Finanzportale: Das Vergleichsportal www.versicherung-vergleichen.net bietet Lesern neben einem umfassenden Versicherungsüberblick eine unabhängige Vergleichsmöglichkeit sowie zahlreiche Ratgeber und themenspezifische News. Unter www.Kostenloses-Girokonto.net informieren sich Kunden täglich über die besten Girokonto-Angebote im Girokonto-Vergleich. Auf www.sofortkredite.net beantragen Leser die günstigsten Kredite aus umfangreichen Kreditvergleichen.
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