Kooperationsvereinbarung zwischen AOK Hessen und KZV Hessen zum 1.10.2017

Dr. Isabella Erb-Herrmann und Peter Fay (r., beide AOK) mit Stephan Allroggen (KZVH, l.) (Bildquelle: J. Pompetzki)

Gute Nachrichten für Versicherte der AOK Hessen: Seit 1. Oktober 2017 können Eltern schon mit Babys und Kleinkindern in der Zahnarztpraxis vorbeischauen; die Kosten für die Untersuchungen übernimmt Hessens größte Krankenkasse, auch wenn die Kinder erst zwischen 6 und 30 Monate alt sind. Möglich ist das durch eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen der AOK Hessen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.
Die Deutschen Mundgesundheitsstudien der vergangenen Jahre zeigten bei Kindern eine Schieflage der Kariesverteilung. Diese Erkenntnis bestätigte sich bei der im Jahr 2016 veröffentlichten Studie erneut: 81 Prozent der Kinder sind zwar kariesfrei, ein Fünftel ist jedoch von Karies betroffen. Für diese Risikogruppe und ihre Eltern sind Aufklärung, Motivation und gezielte Therapiemaßnahmen erforderlich. Kinder, die keine regelmäßigen Kontrolluntersu-chungen beim Zahnarzt durchführen lassen, haben dreimal so viele Zähne mit Karies wie andere Kinder ihres Alters. Für Kinder im Alter zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat sind drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen – nun kommen für AOK-Versicherte zwei weitere Untersuchungen in einer frühen Lebensphase hinzu.

„´Gesunde Kinder – gesunde Zukunft`“ – so heißt eine wichtige Präventionskampagne der AOK Hessen. Und was für die Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung gilt, das gilt selbstverständlich auch für die Zahngesundheit: Je früher man ansetzt, desto besser. Deshalb freue ich mich, dass wir mit diesem Versorgungsvertrag eine bestehende Lücke bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen schließen können – zum Wohle der kleinen Patienten und ihrer Eltern“, sagt AOK-Vorstandsbevollmächtigte Dr. Isabella Erb-Herrmann.

Auch Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen, begrüßt die neue Kooperationsvereinbarung: „Die Phase des Kindes zwischen 0 und 3 Jahren bis zum voll entwickelten Milchzahngebiss ist von hoher Bedeutung für das Kariesrisiko im Milch- und auch im bleibenden Gebiss. Kinder mit frühkindlicher Karies (ECC) haben im Erwachsenenalter deutlich mehr Karies. ECC hat zudem negative Folgen für die kindliche Entwicklung, den Schulerfolg und das Sozialverhalten. Auch die Infektanfälligkeit der Kinder ist erhöht. Ich appelliere deshalb an die Eltern wie auch an die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zusätzlichen Untersuchungen, die wir mit der AOK Hessen vereinbart haben, möglichst oft zu nutzen.“

Etwas mehr als 5.000 Kinder wurden im vergangenen Jahr im Schnitt pro Monat in Hessen geboren (Lebendgeborene, Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden 2017). Insgesamt kamen demnach mehr als 60.000 Kinder innerhalb des Jahres 2016 in Hessen zur Welt. 18.572 Neugeborene verzeichnete die AOK Hessen bei ihren Versicherten im vergangenen Jahr, was einem Anteil von knapp 31 Prozent entspricht.

Milchzahn-Mythen
– „Karies bei Milchzähnen ist nicht schlimm – sie werden sowieso durch die bleibenden Zähne ersetzt.“
Die Zahnkeime für die bleibenden Zähne sind bereits unter den Milchzähnen angelegt. Sind die Milchzähne bereits von Karies befallen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Infektion auf die bleibenden Zähne überträgt.

– „Kleine Kinder können nun mal ihre Zähne noch nicht richtig putzen – auch deshalb ist es gut, dass neue Zähne nachwachsen.“
Es ist zwar richtig, dass sich die Motorik bei Kindern noch entwickelt. Deshalb sollten sie auch selbst mit der Zahnbürste das Zähneputzen üben dürfen. Danach sollten aber die Eltern alle Zähne des Kindes gründlich nachputzen, damit Karies keine Chance hat.

– „Erst wenn alle Milchzähne da sind, braucht man auch beim Zahnarzt vorbeizuschauen.“
Es ist sinnvoll, bereits ab dem ersten Milchzahn oder sogar davor einen Zahnarzt aufzusuchen. Hier kann sich das Kind ohne Zwang mit der Munduntersuchung vertraut machen und die Eltern können wertvolle Ernährungs- und Zahnpflegetipps für sich und ihr Kind erhalten.

Mit rund 4.800 Zahnärzten – niedergelassene Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Assistenten sowie Kieferorthopäden – stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein. Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts. Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen und Aktionen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.

Kontakt
KZV Hessen
Regina Lindhoff
Lyoner Straße 21
60528 Frankfurt/M.
069/6607-278
-388
presse@kzvh.de
http://www.kzvh.de

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