Kartellamtsmaßnahmen in der Kritik

Ermittlungen ohne effektive Kontrollinstanz

Foto: Fotolia / kamasigns

sup.- Jahr für Jahr zieht das Bundeskartellamt eine erfolgreiche Bilanz seiner Arbeit und verweist als Beleg für die amtliche Durchschlagskraft auf verhängte Bußgelder im hohen Millionenbereich. Im bisherigen Rekordjahr 2014 wurde dabei sogar die Milliarden-Marke überschritten. Diese empfindlichen Strafen für Hersteller oder Handelsunternehmen stammen fast ausschließlich aus dem Behördenschwerpunkt „Kartellverfolgung“. Gemeint ist die Aufdeckung von wettbewerbsverzerrenden Marktaufteilungen oder von unzulässigen Preis- oder Quotenabsprachen. Ob Edelstahl- oder Lebensmittelproduzent, ob Energieversorger oder Sportausrüster – haben die Kartellwächter erst einmal eine Branche im Visier, fällt den betroffenen Unternehmen der Unschuldsnachweis schwer. Denn meistens ist das Kartellamt bei seinen Ermittlungen Fahnder, Ankläger und Richter in Personalunion. Selbst eine Preisgestaltung, die auf umfangreicher Kundenorientierung, auf Rohstoffverteuerungen oder einfach auf hochwertigen Zutaten beruht, kann unter diesen Vorzeichen bereits als Kartellverstoß geahndet werden. Als Maßstab für Gesetzestreue gelten dann lediglich die Verfechter eines „Discountry“, also die jeweils günstigsten Anbieter ohne weitere Serviceleistungen. Und damit können die Eingriffe der Behörde in Markenpflege und Vertriebswege eines Herstellers der Öffentlichkeit sogar als Preisregulativ für den Verbraucherschutz verkauft werden. Dass in erster Linie die Konsumenten und die Beschäftigten unter den Folgen der oft existenzbedrohenden Bußgelder zu leiden haben, blieb bisher in der Berichterstattung der Medien fast immer unerwähnt.

In letzter Zeit mischen sich allerdings zunehmend kritische Stimmen in den jährlichen Jubel über Sanktionen und Spitzen-Bußgelder. Bemängelt wird vor allem die lückenhafte Kontrolle der Kartellamtsmaßnahmen durch politische oder juristische Instanzen, wodurch reichlich Raum für Willkür entsteht. Manchmal greifen die Wettbewerbshüter schon ein, wenn lediglich die Möglichkeit für einen kartellrechtlichen Verstoß unterstellt wird. Strafen, die allein auf diesem Verdacht beruhen, werden trotzdem von vielen Unternehmen akzeptiert. Sie befürchten die Prangerwirkung eines juristischen Verfahrens, so die Vermutung des Wirtschaftspublizisten Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com). Er hat für das Buch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5) mehrere Gespräche mit betroffenen Unternehmern geführt. Sein Fazit: „Die Furcht vor der inquisitorischen Behörde und vor den in der Öffentlichkeit inszenierten rufschädigenden Anschuldigungen ist so groß, dass vom Recht auf Meinungsäußerung nur hinter verschlossenen Türen Gebrauch gemacht wird.“ Leider ist diese Furcht nicht unbegründet: So manches mittelständische Unternehmen ist wirtschaftlich längst ruiniert, bevor sich nach einem jahrelangen Prozessmarathon die Vorwürfe der Kartellbehörde als haltlos erwiesen haben.

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