Kartellamt sorgt für mehr Wettbewerb auf der Schiene
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Die Deutsche Bahn muss mehr Wettbewerb zulassen. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sie beim Fahrkartenvertrieb ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon seit Anfang 2014 ermittelte das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Bahn. Die Wettbewerbshüter gingen dem Verdacht nach, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten missbraucht. Das Verfahren wurde nun eingestellt, teilte das Kartellamt am 24. Mai 2016 mit. Im Gegenzug muss die Bahn mehr Wettbewerb zulassen. Demnach verpflichte sie sich zu umfangreichen Änderungen beim Fahrkartenvertrieb.
Wettbewerb auf der Schiene setzte Wettbewerb beim Vertrieb der Fahrkarten voraus, so die Behörde. Diesen Wettbewerb habe die Deutsche Bahn behindert. Nun soll den Wettbewerbern der Verkauf der Tickets deutlich erleichtert werden. So dürfen sie ihre Fahrkarten künftig auch in den Bahnhofsgeschäften verkaufen. Mietvertragsklauseln, die dies bislang erheblich behindert hätten, werde es nicht mehr geben. Umgekehrt können andere Nahverkehrsbetreiber auch Fernverkehrskarten der DB über ihre eigenen Kartenautomaten verkaufen. Provisionen, die für den gegenseitigen Kartenverkauf gezahlt werden müssen, werden vereinheitlicht und gesenkt. Durch diese und weitere Maßnahmen soll der Wettbewerb auf der Schiene einen Schub erhalten und die Verbraucherfreundlichkeit erhöht werden.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zählt zu den tragenden Säulen des Kartellrechts (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html). Es soll für einen freien und funktionierenden Wettbewerb sorgen. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sollen verhindert werden. Dazu zählt u.a. auch das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.
Damit ein freier und fairer Wettbewerb gewährleistet ist, können daher auch Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet werden und die entsprechenden Sanktionen nach sich ziehen. Das kann für die betroffenen Unternehmen zu langwierigen und unter Umständen auch kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Um dies zu vermeiden, sollten im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte frühzeitig hinzugezogen werden. Sie können prüfen, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen können und überwinden möglicherweise bestehende Schwierigkeiten.
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