Zweibrücken/Berlin, 06. März 2014 – Das RAL Gütezeichen Verankerungs- und Bewehrungstechniken steht für die Stabilität von Betonbauelementen und damit für die Sicherheit und Tragfähigkeit von Hochbauten. Unternehmen, die das Gütezeichen nutzen, müssen hohe Anforderungen erfüllen. Das gilt für die Produkte ebenso wie für die Qualifikation des Personals oder die Beratungs- und Serviceleistungen. Die Berliner JORDAHL GmbH hat jetzt im Rahmen einer neutralen Prüfung den Nachweis erbracht, dass ihre Produkte diesen Anforderungen entsprechen, und darf damit ab sofort das RAL Gütezeichen Verankerungs- und Bewehrungstechniken nutzen.
Die RAL Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e.V. hat das RAL Gütezeichen an folgende Produkttypen der JORDAHL GmbH verliehen:
– JORDAHL® Ankerschienen JTA W und K
– JORDAHL® Gezahnte Ankerschienen JXA W
– JORDAHL® Geländerbefestigungsschiene JGB
– JORDAHL® Hakenkopfschrauben
– JORDAHL® Zahnschrauben
– JORDAHL® Hammerkopfschrauben
– JORDAHL® Trapezblechbefestigungsschiene JTB
– JORDAN® Durchstanzbewehrung JDA
Strikte Überwachung
Die Prüfung wurde von der unabhängigen Prüfinstanz DVN.GL, Germanischer Lloyd SE, Hamburg im Herstellerwerk Trebbin der JORDAHL GmbH vorgenommen. Wie die anderen Nutzer des RAL Gütezeichens Verankerungs- und Bewehrungstechniken verpflichtet sich die JORDAHL GmbH dazu, die Einhaltung der hohen Anforderungen permanent selbst zu überwachen und dies zudem zweimal jährlich von einem unabhängigen Prüfinstitut kontrollieren zu lassen.
Die Verleihung eines RAL Gütezeichens gilt als herausragender Qualitätsbeweis und ermöglicht den Benutzern eine klare Unterscheidung von den Wettbewerbern. Im Gegensatz zu Normen und gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich RAL Gütezeichen nicht auf Einzelaspekte eines Produkts oder einer Dienstleistung, sondern schließen alle für die Nutzung relevanten Anforderungen ein. Im Fall des RAL Gütezeichens Verankerungs- und Bewehrungstechniken reicht dies von der Schulung und Weiterbildung des Personals über Logistik und die Entwicklung prüffähiger Statiken bis hin zur Produkthaftpflicht und zum Reklamations-management.
RAL Gütezeichen als Kriterium in Ausschreibungen
Die Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik weist anlässlich der Verleihung des RAL Gütezeichens darauf hin, dass Bauherrn, Auftraggeber, Planer und Architekten das RAL Gütezeichen in Ausschreibungen als Qualitätsnachweis verlangen können. Auch mit ihren Vertragspartnern können sie vereinbaren, nur Produkte und Dienstleistungen mit dem RAL Gütezeichen einzusetzen. Bildquelle:kein externes Copyright
Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e.V.
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