Mindestlohn bringt neue Anforderungen und Pflichten mit sich

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 03. Dezember 2014*****Der gesetzliche Mindestlohn kommt zum 1. Januar 2015 – und mit ihm neue Anforderungen und Pflichten. Viele Detailfragen sind vom Gesetzgeber noch nicht abschließend geklärt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf weist darauf hin, dass der Handlungsbedarf aus folgenden Gründen groß ist:

Auch wenn es generelle und zeitlich befristete Ausnahmen gibt: Grundsätzlich betrifft der gesetzliche Mindestlohn alle Arbeitgeber und alle Branchen.

Es ist zu erwarten, dass die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer intensiv kontrollieren werden, ob der Mindestlohn und die damit verbundenen Anforderungen eingehalten werden. Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 500.000,00 EUR.

Es gelten neue Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeit von Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern aus den Wirtschaftsbereichen, die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannt sind.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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