Von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung
Das bayerische Landessozialgericht hat jüngst entschieden, dass selbstständige Makler, die an einen Maklerpool angebunden sind, rentenversicherungspflichtig sind.
Das Gericht ist der Meinung, dass sie wirtschaftlich von diesem abhängig sind, da dieser Verbindungen zu einzelnen Versicherungsgesellschaften herstellt, Provisionen unter Eigenbehalt abrechnet und Verwaltungsarbeiten abnimmt. (Bayerisches Landessozialgericht, Aktenzeichen L 1 R 679/14 vom 28.06.2016). Zwar bezieht sich dieses Urteil auf einen einzelnen verhandelten Fall, doch auch das Sozialgericht Landshut hatte zuvor ähnlich entschieden. Für den einzelnen Makler entsteht ein persönliches Risiko, da möglicherweise hohe Beitragssummen zurückgeführt werden müssen. Dies betrifft sowohl die Liquidität bei Einzahlung der geforderten Beitragssummen für zurückliegende Zeiträume als auch eine Gefährdung der eigenen Altersvorsorge für Makler. Versicherungsmakler werden als Vorsorgeexperte von ihren Kunden wahrgenommen. Daher fordert das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung, dass konsequenterweise Maklerpools von sich aus ihre angeschlossenen Makler auf die Rentenversicherungspflicht hinweisen.
Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet IGB zu Themen der GenerationenBeratung aus. Unser Netzwerk und Know how versetzt sie in die Lage, Lösungen über die Themen Finanzen und Versicherungen hinaus zu vermitteln, um ihre Kunden noch besser beraten und bedienen zu können. Die IGB-Veranstaltungen, der IGB-Support und die IGB-Services unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Erreichung ihrer Ziele.
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