Insolvenzen bei Schiffsfonds – Rätselhafter Umzug nach Sylt

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

25. September 2014. Immer mehr Schiffsfonds-Gesellschaften müssen Insolvenz anmelden. Beliebt dafür scheint die Insel Sylt zu sein, genauer gesagt, ein Briefkasten in Westerland. Auffallend viele Fondsgesellschaften ziehen kurz vor dem Insolvenzantrag „in den Briefkasten auf Sylt“. Rechtsanwalt Lars Lüthke, Fachmann für insolvente Schiffsfonds in der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), vermutet dahinter eine gezielte Manipulation des Gerichtsstandortes. Mit negativen Folgen für betroffene Anleger.

In Deutschland wurden mehr als 2.500 Schiffsfonds aufgelegt, rund 400 davon sind insolvent oder befinden sich in einem Insolvenzverfahren, Tendenz: steigend. Bislang verloren Anleger über eine Milliarde Euro. Experten sprechen davon, dass in diesem Jahr noch viele Insolvenzen folgen werden. Wie das Magazin Capital recherchiert hat, fällt auf, dass viele Schiffsfondsgesellschaften kurz vor der Insolvenzanmeldung umziehen. Die Adresse ist ein beschauliches Anwesen in der Boysenstraße in Westerland. Von den Mitarbeitern und Geschäftsführern sehe man dort niemand, allein ein Briefkasten sei der „Ansprechpartner“ der Unternehmen. Warum die Fondsgesellschaften das tun, könnte einen Grund haben. Lars Lüthke: „Seit Januar 2013 wurden beim Amtsgericht Niebüll 38 Verfahren zu Schiffsinsolvenzen angemeldet unter dessen Zuständigkeit die genannte Adresse fällt. Und in allen Fällen scheint das Gericht den gleichen Verwalter bestellt zu haben.“ Das hinterlasse ein seltsames „Geschmäckle“, so Lüthke.

Das Insolvenzquoten-Poker

Eine Insolvenz ist für Anleger bitter. Allerdings bietet sie auch die Chance wenigstens einen Teil des investierten Geldes zurück zu bekommen. Rechtsanwalt Lars Lüthke: „Ein neutraler Insolvenzverwalter entdeckt manchmal in den Büchern Fehler der Geschäftsleitung, aus denen sich verschiedene Ansprüche der Anleger ergeben können. Wenn ein Insolvenzverwalter diese Fehler nicht sehen soll, vielleicht, weil eine Gläubigerbank eine diskrete Abwicklung wünscht, wird er sie nicht sehen. Und der Anleger sieht auch von seinem Geld nichts mehr.“ Lars Lüthke betont, dass es im Insolvenzverfahren keinerlei Absprachen geben darf, sie aber dennoch gang und gäbe sind. Schließlich haben Gläubigerbanken ein Interesse daran, möglichst viel Geld aus der Insolvenzmasse zu bekommen. „Und das funktioniert um so besser, wenn die Ansprüche der Anleger nachrangig und die Insolvenzquote entsprechend niedrig ist“, erklärt Rechtsanwalt Lüthke. Da die Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse bezahlt werden, sind Verwalter, die weniger verlangen bei den Banken lieber gesehen. „Allerdings wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht und nicht von den Banken bestellt“, ergänzt der spezialisierte Anwalt. Das Amtsgericht in Niebüll hat nur einen Insolvenzrichter. Und dieser bestellte, so berichtet es Capital, in allen 38 Insolvenzfällen den gleichen Verwalter. Dies werfe kein gutes Bild ab. Lüthke: „Für mich sieht dies nach verbotenen Absprachen im Insolvenzverfahren aus. Wären diese Absprachen beweisbar, würden sich für die entsprechenden Anleger noch weitere, den Verlust mindernde Ansprüche ergeben können. Aber solange es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter.“

Alleine in den Boomjahren der Schiffsfonds von 2003 bis 2008 investierten deutsche Anleger rund 17 Milliarden Euro in Tanker und Containerschiffe. Angelockt durch anfängliche Steuervorteile und später durch zweistellige Renditen verzockten viele Anleger ihre komplette Altersversorgung.

Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com

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