3 wichtige Tipps, welche Sie vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung berücksichtigen sollten.
In Bezug auf Urheberrechtsverletzungen fand in den letzten Jahren ein regelrechter Abmahnboom statt. Die Abmahnopfer sind mit der Thematik einer erhaltenen Abmahnung häufig überfordert. Das Video der AID24 Rechtsanwaltskanzlei zeigt 3 wichtige Tipps, die Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung dringend berücksichtigen sollten.
Wie kann es zur Urheberrechtsverletzung bei Filesharing kommen?
Über das Internet bieten sich Personen mithilfe von zuvor von ihnen installierten Programmen sogenannten Filesharing-Systemen gegenseitig Dateien zum Kopieren an. Nach dem Herunterladen und Ausführen der sogenannten „Torrent“-Datei kommt es zu einer Verknüpfung aller Rechner, die zu diesem Zeitpunkt online sind und die entsprechende Datei vorhalten.
Aktuelle Filesharing-Systeme sind unter anderem „BitTorrent“ oder „Vuze“. Bei diesen werden in der Regel mittels der beteiligten Rechner gleichzeitig Daten zum Download angeboten sowie zum Upload angefragt. Häufig kommt es hierbei zu Abmahnungen bei denen die Abmahnopfer eine Unterlassungserklärung abgeben sollen.
Welche Formen von Unterlassungserklärungen existieren?
In vielen Fällen wird die abgemahnte Person vom Abmahner aufgefordert eine als Vorschlag der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei kann von einer vorgeschlagenen Unterlassungserklärung gesprochen werden. Weiter existieren die vorbeugende und die modifizierte Unterlassungserklärung , welche vom Anwalt des Abgemahnten erstellt werden können.
Bei einer modifizierten Unterlassungserklärung werden beispielsweise unnötige Passagen aus einer vom Abmahner vorgeschlagenen Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung entfernt und / oder zusätzlich Rechtsbedingungen im Interesse des Abgemahnten aufgenommen. Die vorbeugende Unterlassungserklärung kann hingegen vom Rechtsverletzer präventiv vor Erhalt der Abmahnung abgegeben werden um keine Abmahnung zu erhalten und damit Kosten zu sparen.
Wiesbaden, 28.05.2013 – Beachten Sie bitte, dass der Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig im Informationstechnologierecht, insbesondere im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen aufgestellt. In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen unter anderem Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Sasse & Partner Rechtsanwälte, Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte und von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor, welche diese für ihre Mandantschaft gegenüber Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen hatten.
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