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Informationen zum Immobilienkaufvertrag

Kauf von Häusern, Grundstücken und Wohnungen: Worauf beim Immobilienkaufvertrag zu achten ist und wie der Notar hierbei Käufer und Verkäufer unterstützt

Informationen zum Immobilienkaufvertrag gibt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar aus Frankfurt

Frankfurt, 11. Oktober 2016 – Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar Käufer und Verkäufer von Immobilien unterstützt und worauf man achten muss, erklärt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notarin aus Frankfurt in einem neuen Fachartikel auf der Homepage der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar.

In Deutschland besteht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften Notarpflicht. Ein Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag muss also von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig.

Hiermit möchte der Gesetzgeber bei Rechtsgeschäften großer Tragweite, wie es der Kauf eines Hauses oder Grundstücks darstellt, für die notwendige Rechtssicherheit sorgen. Die neutrale rechtliche Beratung durch einen Notar soll zudem unerfahrene Verkäufer und Käufer davor schützen, nicht kalkulierbare Risiken einzugehen. Denn der Notar fungiert als unparteiischer Berater. So muss der Notar beispielsweise besonders belehren, wenn eine von den Parteien gewünschte Vertragsgestaltung ein einseitiges Risiko für eine Kaufvertragspartei darstellt, und alternative Gestaltungsmöglichkeiten vorschlagen.

Im Rahmen des Immobilienkaufes sind dann etliche Dinge zu prüfen und zu erledigen. So sollte die Finanzierung der Immobilie im Vorfeld gesichert und ggf. durch eine Finanzierungsbestätigung der Bank garantiert sein. Die Übergabe bzw. Löschung vorhandener Lasten im Grundbuch, wie Grundschulden, Hypotheken aber auch Rechte und Ansprüche Dritter sind zu regeln. Für ein ggf. vorhandenes Vorkaufsrecht der Kommune muss eine Verzichtserklärung eingeholt werden. Auch hierbei unterstützt der Notar.

Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Punkten, wie Grunderwerbssteuer, Modalitäten von Zahlung und Fälligkeit oder auch zur Frage der Mängelgewährleistung beim Immobilienkauf sind abrufbar unter:

www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/informationen-zum-immobilienkaufvertrag (http://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/informationen-zum-immobilienkaufvertrag)

Über die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar in Frankfurt

In ihrer Kanzlei betreuen Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung von kleineren und mittelständischen Unternehmen, sowohl im Bereich Arbeitsrecht als auch in gesellschaftsrechtlichen und vertragsrechtlichen Fragestellungen.

Mit Heirat von Frau Selzer, geb. Schmidt, wurde die Kanzlei Oktober umbenannt: Aus der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Notarin wurde SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar.

Rechtsanwältin Bettina Selzer berät als Notarin in Frankfurt zudem Firmenkunden und Privatleute bei beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften, unter anderem im Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Weitere Informationen hierzu:
www.selzer-reiff.de/notariat (http://www.selzer-reiff.de/notariat)
www.notar-frankfurt-am-main.de (http://www.notar-frankfurt-am-main.de)

Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer, geb. Schmidt, berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.selzer-reiff.de

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Guiollettstraße 27
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