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Informationen der Sinziger Stadtverwaltung irreführend

Sinziger Stadtverwaltung (Bildquelle: © AdobeStock-Elke Hoetzel)

In der letzten Stadtratssitzung informierte die Sinziger Stadtverwaltung auf Antrag des Stadtrates die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand des Verfahrens zum geplanten Nahversorgungszentrum.

In einem Aktenvermerk vom 12.12.2018 wird zum Bauleitverfahren bezüglich des Bebauungsplans darauf verwiesen, dass der Aufstellungsbeschluss am 28.05.2015 vom Stadtrat gefasst wurde und ein Abwägungsbeschluss nach Offenlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, Nachbarkommunen sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange am 18.05.2017 erfolgte.

Vorbehaltlich der Raumordnungsprüfung wurde die Offenlage des B-Plans im Mai 2017 beschlossen
Seit Mai 2017 ruht das Bebauungsplanverfahren, dessen nächster Schritt ein förmliches Beteiligungsverfahren (Offenlage) ist. Diese Offenlage wurde am 18.05.2017 in einem sogenannten Vorratsbeschluss beschlossen: „Die vorliegenden Verfahrensunterlagen werden anerkannt und die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahren die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, sobald das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung vorliegt.“ (Niederschrift der Stadtratssitzung vom 18.05.2017, Beschluss 2 aus TOP 1)

Nahversorgungszentrum: Abwägungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans überfällig
Im gleichen Aktenvermerk vom 12.12.2018 wird zur Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplans darauf verwiesen, dass der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans am 18.05.2017 erfolgte und dass der Abwägungsbeschluss auf Grund des noch offenen Verfahrens zur raumordnerischen Prüfung zurückgestellt sei.

Die für die Änderungsabsichten maßgeblichen Ziele der Raumordnung sind bindend und deshalb nicht abwägbar. Deshalb ist der erste Abwägungsbeschluss überfällig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Offenlage von Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erfolgt. Jedenfalls ist das laufende Raumordnungsprüfverfahren hierfür kein Hindernis.

In einem weiteren Verfahren wurde zwischenzeitlich der Abwägungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, in den die Änderungen zum NVZ redaktionell eingearbeitet sind, in der Stadtratssitzung vom 30.11.2017 gefasst, ohne dass die Ergebnisse der Raumordnungsprüfung vorgelegen hatten. Der Offenlage zur Neuaufstellung stehen nach Ausführungen der Kreisverwaltung u.a. Mängel in der Fortschreibung des Landschaftsplans entgegen.

Bewusste Verzögerung und versuchte Einflussnahme auf Raumordnungsprüfung?
Es drängt sich die Frage auf, ob seitens der Sinziger Stadtverwaltung bzw. durch Bürgermeister Andreas Geron hier versucht wird, die Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.

Im öffentlichen Aktenvermerk vom 12.12.2018 ist weiter zu lesen, dass im Zuge des Prüfverfahrens ein behördeninternes Gespräch stattgefunden hat. „Es ging inhaltlich insbesondere darum, die bebauungsplanrechtlichen Rahmenbedingungen anhand des bestehenden Bebauungsplanes und den naturschutzrechtlichen Grenzen abzuklären“, schreibt das städtische Bauamt. Dieses bestätigte die Kreisverwaltung: „Es ging insbesondere darum, die bauplanerischen Rahmenbedingungen, die hier sehr komplex sind, mit der Stadt Sinzig als Trägerin der Planungshoheit abzuklären“ (07.12.2018, Rhein-Zeitung). Damit widersprechen sowohl die Kreisverwaltung als auch das Bauamt in Sinzig den Einlassungen des Bürgermeisters, der u.a. noch am 01.12.2018 dem General-Anzeiger gegenüber versichert: „Gegenstand meiner Gespräche mit dem Kreis war die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet. Insoweit liegt keine Befangenheit vor.“ (General-Anzeiger vom 01.12.2018).

Gegenstand des Unternehmens sind die Akquise, Kauf und/oder Weiterverkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Entwicklung von Grundstücken oder Gebäuden sowie die Vermittlung von Grundstücken, Immobilien oder Betreibungsgesellschaften.

Kontakt
ppb – planungs – projektierungsbüro
Rolf Bläsius
Kanalstraße 17
80538 München
01573 5185069
r.blaesius@nvz-sinzig.de
https://nvz-sinzig.de/

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