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Infinus – Pleite: Ist nun das Windhundrennen eröffnet?

25.000 Anleger fragen sich, was tun? Wie können die betroffenen Anleger ihre Ansprüche wahren?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke von der Anlegerschutzallianz Infinus rät betroffenen Anleger der INFINUS-/ FuBus-Gruppe keine Zeit zu verlieren, aber auch nicht in Panik auszubrechen.

Für die FuBus und die Prosavus AG ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet und daher eine Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren derzeit noch nicht möglich. Eine Vorbereitung auf die Anmeldung empfiehlt sich dennoch. Denn ein Großteil der Opfer hat nachrangige Forderungen erworben – Genussrechte oder Nachrangdarlehen. Diese stehen im Rang in der Insolvenz hinter den Orderschuldverschreibungen und werden, wenn überhaupt, erst in einer zweiten Runde zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. „Für diese Anleger ist die Gefahr des Totalverlustes am Größten“, warnt Rechtsanwalt Röhlke.

Allerdings sieht Rechtsanwalt Röhlke eine Möglichkeit, die Rangstelle in der Insolvenz zu verbessern: „Sofern der Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter vorvertraglicher Aufklärung geltend machen kann, dürfte dieser Anspruch gleichrangig neben den Orderschuldverschreibungen stehen – diese Ansprüche müssen aber bei der Anmeldung besonders begründet werden.“

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche können aber auch bestehen gegen die verantwortlichen Personen, beispielsweise das Management der FuBus sowie das Haftungsdach INFINUS Ihr Finanzdienstleistungsinstitut. Einige Anleger sollen nach Medienberichten bereits Sicherungsmaßnahmen durchgeführt haben. „Allein die vorläufige Sicherungsmaßnahme bringt dem Anleger allerdings sein Geld nicht zurück. Wer so einen Arrest erwirkt hat, muss später auch ein Urteil in der Hauptsache erwirken, also einen Zivilprozess führen. Hier gilt die Regel: first come, first serve – Anleger sollten also möglichst zügig entsprechende Haftungsklagen einreichen. Sonst nutzt das schönste Arrestverfahren nichts“, meint Röhlke. Unterstützend sollten die betroffenen Anleger Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nehmen, wozu allerdings ein Rechtsanwalt vorgeschrieben ist.

Was bedeutet „Windhundrennen“ für den Anleger?

Rechtsanwalt Röhlke hierzu: „Darunter ist zu verstehen, dass der einzelne Anleger im Falle eines Gerichtsverfahrens wegen Schadensersatz ein obsiegendes Urteil nur solange vollstrecken kann, wie das Vermögen des Gegners ausreicht. Ist der Gegner pleite, geht man leer aus. Da die blaue Infinus als Haftungsdach und das Management der FuBus-/-Infinus-Gruppe, die als Schadensersatzpflichtige zunächst in Frage kommen, nicht über unbegrenzte finanzielle Reserven verfügen, empfiehlt es sich, bei Gerichtsverfahren und der Vollstreckung obsiegender Urteile unter den Ersten zu sein.

Betroffenen Infinus / FuBus / Anlegern rät deshalb die Anlegerschutzallianz , keine weitere Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen und bestehende Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030 17520671

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt:
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

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