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Infinus-Gläubigerversammlung: Enttäuschte Anleger

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

15. Mai 2014. Die Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) am vergangenen Dienstag in Dresden endete in einem Fiasko. Die Veranstaltung, die mehr Fragen als Antworten lieferte, wurde wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Dresden abgebrochen. Anleger, die Geld in Orderschuldverschreibungen der FuBus investiert hatten, müssten jetzt aktiv werden, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt. Vom Finanzskandal rund um die Infinus-Gruppe sind ca. 40.000 Anleger betroffen. Mit über eine Milliarde Euro Gesamtschaden, zählt der Fall Infinus zu den größten deutschen Finanzskandalen.

Circa 1.500 Anleger und unzählige Rechtsanwälte hatten am 13. Mai 2014 die Gläubigerversammlung der FuBus in Dresden besucht. Nachdem die Anleger über eine Stunde im Regen standen, begann die Veranstaltung mit über zweistündiger Verspätung. „Wie uns ein Mitarbeiter vor Ort berichtet hat“, so Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ), „sei die Versammlung für die Anleger enttäuschend gewesen. Auf ihre Fragen hätten sie keinerlei Antworten bekommen.“

Einige der anwesenden Anwälte stießen sich an einer – wie sie glauben – bestehenden Verbindung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreter. Auch das Verhalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erntete Kritik. Schon seit 2010 soll die BaFin von den dubiosen Geschäften der Infinus-Gruppe gewusst haben, ohne aktiv zu werden.

Für die nächste Gläubigerversammlung, so der zuständige Insolvenzrichter in Dresden, werde es keine persönliche Einladung mehr geben. „Anleger, die sich nicht mit der wahrscheinlichen Insolvenzquote von 20 Prozent zufrieden geben wollen, müssen sich nun dringend anwaltlichen Rat einholen“, so die DVS-Geschäftsführerin. Mögliche Ansprüche müssen nun schnellstmöglich geprüft werden. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Verständlicher Weise haben einige Anleger die Nase gestrichen voll von Anwälten, die versuchen an diesem Finanzskandal nun auch noch mitzuverdienen. Wer aber retten will, was zu retten ist, wird von einem Besuch bei einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt nicht umhin kommen oder sich unserer Arbeitsgemeinschaft anschließen müssen.“

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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