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Im Sommer den kalten Keller nicht lüften

Im Sommer den kalten Keller nicht lüften

(NL/3574255202) Das Kellergeschoss bietet seit jeher eine besondere Ausbaureserve, z. B. als bewohnbares Souterrain in Ihrem Einfamilienhaus oder als Stauraum für die Mieter in Ihrem Mehrfamilienhaus. Von der jeweiligen Nutzung hängt es dann auch ab, wie diese speziellen Räume gelüftet werden sollten.

Denn die Wände und die Raumluft im Untergeschoss sind durch deren Lage unterhalb der Erdoberfläche naturgemäß kühler als in den Oberschossen.

Die Folge: Die Feuchtigkeit, die in der Luft aus der wärmeren Umgebungsluft enthalten ist, kann sich an den kalten Mauern sehr schnell als Kondenswasser absetzen und die Wand durchfeuchten. Das schädigt auf Dauer die Bausubstanz und kann zu Schimmel führen, weil die Wände schwitzen.

Deshalb sollten die Fenster und Außentüren von unbewohnten Kellerräumen in den Monaten Mai bis September nicht zum Lüften geöffnet werden, wenn es im Keller kälter als ca. 12 Grad ist. Wenn die Räume bewohnt sind, sollte nur dann gelüftet werden, wenn die Außenluft bereits abgekühlt ist und damit weniger Wasser enthält.

Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein service- und erfolgsorientiertes Team aus 14 Mitarbeitern. Geführt wird das Unternehmen von dem Geschäftsführer Michael Schmidt, der auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den effektiven Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Einfamilienhäusern spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Berlin und Potsdam samt Umland sowie Leipzig, Magdeburg und Halle.

Kontakt:
TOP-Immobilien GmbH
Michael Schmidt
Sandstr. 32
13593 Berlin
030 288 30 999
purol@topimmobilienxl.de
www.topimmobilienxl.de

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