Categories: Allgemein

Ihr Recht in Wald und Flur

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zum Internationalen Tag des Waldes 2018

Am 21. März begehen wir den diesjährigen Internationalen Tag des Waldes. Vielleicht ein schöner Anlass, sich mal wieder zu einem Spaziergang in der Natur aufzumachen. Dort angekommen, verführen frei wachsende Blumen zum Pflücken und Brennholz für den Kamin. Doch ist das alles legal oder handelt es sich dabei schon um Straftaten, wenn wir etwas mitnehmen? ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen:

Wälder sind nahezu Allgemeingut: Darf man sich also einfach bedienen?
RA Tobias Klingelhöfer: Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind die deutschen Wälder in den seltensten Fällen Bundeseigentum. 48 Prozent der Waldfläche gehören sogar Privatpersonen, danach folgen Länder (29 Prozent), Körperschaften (19 Prozent) und schließlich der Bund mit vier Prozent. Jeder Eigentümer bewirtschaftet seinen Wald eigenverantwortlich und hat auch das Recht an seinem Wald. Zwar ist im Rahmen des Bundeswaldgesetzes für die meisten Wälder ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung eingeräumt. Ein Recht, Dinge mitzunehmen, hat der Waldbesucher generell aber nicht. Hierzu bedarf es der Genehmigung des Eigentümers.

Gibt es Ausnahmen?
RA Tobias Klingelhöfer: Die sogenannte Handstraußregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und erlaubt – wie der Name schon sagt – beispielsweise, wild wachsende Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß zu pflücken. Auch Kräuter, Beeren oder Pilze dürfen in geringen Mengen gesammelt werden. Voraussetzung ist aber, dass das betreffende Gewächs nicht unter Naturschutz steht und dass für den nicht gewerblichen Eigenbedarf gesammelt wird. Wer ohne Genehmigung Naturalien für gewerbliche Zwecke mitgehen lässt, macht sich strafbar. Brennholz oder Steine dürfen ohne Einwilligung des Eigentümers überhaupt nicht entwendet werden.

Darf man ein romantisches Herz in einen Baumstamm ritzen?
RA Tobias Klingelhöfer: Weder im Wald noch im Park ist diese Art der Liebesbekundung statthaft, sondern stellt eine Sachbeschädigung dar. Darüber hinaus schädigt ein solcher Akt den Baum. Durch die Verletzung der Rinde können die Bäume leichter von Pilzen oder anderen Schädlingen befallen und damit zerstört werden.

Dürfen Früchte vom freien Feld in kleinen Mengen mitgenommen werden?
RA Tobias Klingelhöfer: Das Entwenden von Früchten oder Blumen vom freien Feld ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl. Allerdings kann der Geschädigte bei einem Wert von unter 50 Euro entscheiden, ob er den Diebstahl zur Anzeige bringt. Liegt der Wert des Diebesgutes höher, wird automatisch Anzeige erstattet. Wiederholungstätern kann sogar eine Freiheitsstrafe oder eine Verhaltenstherapie auferlegt werden. Lediglich wenn „Gefahr für Leib und Leben“ gegeben ist, das heißt der Dieb kurz vorm Verhungern wäre, kann der Diebstahl gerechtfertigt sein. Aber dieser Umstand tritt hierzulande doch recht selten ein.

Wie lauten die Regeln beim Pilze sammeln?
RA Tobias Klingelhöfer: Viele beliebte Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „aus der Natur zu entnehmen“. Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung beispielsweise für Steinpilze, Pfifferlinge, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen oder Morcheln. Diese darf man im Wald – sofern nicht ausdrücklich verboten – in geringer Menge für den eigenen Bedarf sammeln; also bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag. Tabu sind Naturschutzgebiete und Nationalparks.

Darf mein Hund im Wald frei laufen?
RA Tobias Klingelhöfer: Die Wald- bzw. Forstgesetze bestimmen, ob man seinen Hund von der Leine lassen darf oder nicht. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen Hunde – sofern es sich nicht um „gefährliche Hunde“ handelt – im Wald keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen. Ausnahmen gelten auch in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes – etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten. Wenn die Vierbeiner auf Wegen laufen, dürfen sie allerdings die Waldtiere und Erholungssuchenden nicht stören.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Wer Haus oder Wohnung ohne Makler verkauft, verantwortet Preis, Unterlagen, Kaufvertrag und Haftung allein. Am…

50 Minuten ago

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Andreas Schätzle und Matthias Zahn auf der Imaging World 2026Nürnberg, 9. Oktober 2026. Die Imaging…

3 Stunden ago

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Microsoft verändert mit IPP, Windows Ready Print und Windows Protected Print die Grundlagen des Druckens.…

4 Stunden ago

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Frankfurt am Main (IRW-Press/09.10.2026) - German Tech Holding – Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien…

4 Stunden ago

Studie: 37 Prozent der Mittelständler kennen keine Förderprogramme für die eigene Energieversorgung

Viele Unternehmen wollen ihre Energieversorgung unabhängiger gestalten. Fehlende Orientierung und regulatorische Unsicherheit bremsen jedoch Investitionen.…

4 Stunden ago