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Ho, ho, ho – Weihnachtsmann zu mieten

ARAG Experten zum Klassiker unter den Studentenjobs

Nikoläuse und Weihnachtsmänner haben wieder Hochkonjunktur. Jetzt werfen sich Studenten, Rentner und Saisonarbeiter in rote Schale und weißen Rauschebart, um bei Familien, in Kindergärten, auf Firmenfeiern oder in Einkaufszentren Geschenke zu überreichen. Welche Voraussetzungen man für diesen knochenharten Job benötigt, welche Einschränkungen es Corona-bedingt gibt und was es über den Klassiker unter den Studentenjobs noch zu wissen gibt, sagen ARAG Experten.

Voraussetzungen für einen Nikolaus
Neben dem passenden Outfit – je nach Agentur muss es unter Umständen auch selber angeschafft werden – und einer gewissen körperlichen Fitness benötigt ein guter Weihnachtsmann vor allem eins: Nerven wie Drahtseile. Denn egal, ob inmitten des vorweihnachtlichen Gewusels auf einem Weihnachtsmarkt oder umringt von zappeligen Grundschülern – der Weihnachtsmann bewahrt stets die Ruhe, spricht mit angenehm tiefer Stimme und strahlt eine einzigartige Autorität aus, die eben nur er, der Weihnachtsmann, an den Tag legen kann. Ob dabei der Bart kratzt oder die Temperatur unter dem Kostüm über die persönliche Komfortgrenze steigt, darf nach außen nicht zu sehen sein. Auch ein gewisses rhetorisches Geschick – Fluchen ist selbstverständlich tabu – kann nach Auskunft der ARAG Experten von Vorteil sein, wenn die bohrenden Fragen der Kinder auf ihn einprasseln.

Gut versichert
Wer einen Job als Nikolaus oder Weihnachtsmann annimmt, sollte sich vorher Gedanken über seinen Versicherungsschutz machen. Denn gerade in der kalten Jahreszeit ist es schnell passiert: Schwer bepackt mit einem Sack voller Geschenke rutscht der Darsteller auf dem Weg zu seinem Auftritt im Schnee aus und verletzt sich dabei. Auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann er dann laut ARAG Experten nicht bauen. (Pflicht-)Versichert sind dort nämlich nur Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Und das dürfte bei einer Buchung als Nikolaus oder Weihnachtsmann regelmäßig nicht vorliegen. Je nach Einzelfall wird es sich vielmehr um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln. Angehende Weihnachtsmänner sollten sich deshalb unbedingt um eine private Unfallversicherung (https://www.arag.de/unfallversicherung/) kümmern. Die kommt dann im Schadensfall für die entstehenden Kosten auf, wenn nicht dem „Veranstalter“ eine Verletzung seiner Räum- und Streupflicht oder einer anderen Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann. Das gilt übrigens auch für Nikoläuse und Weihnachtsmänner, die im Hauptjob Student sind: Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei ihnen nur ein, wenn der Unfall im Verantwortungsbereich der Hochschule passiert ist – der Nikolausjob fällt sicherlich nicht darunter!

Weihnachtsmann in Corona-Zeiten
Masken gehören mittlerweile für jeden von uns zum gewohnten Alltagsbild. Daher werden sich die Kinder wohl kaum darüber wundern, wenn der Weihnachtsmann einen Mundschutz trägt. Und da praktischerweise in der Regel weiße Handschuhe zu seinem Kostüm gehören, besteht auch hier kaum ein Risiko, sich anzustecken. Natürlich müssen Darsteller und Auftraggeber darauf achten, dass der Mindestabstand bei der Übergabe der Geschenke (oder der Rute), beim gemeinsamen Naschen von Keksen oder beim Vorlesen von Weihnachtsgeschichten immer gewahrt bleibt.

Betrunkener Weihnachtsmann
Wer einen Nikolaus oder Weihnachtsmann engagiert, schließt in der Regel einen Dienstvertrag, in dem nach Auskunft der ARAG Experten z. B. Stundenlohn, Zeit des Auftritts, Dauer des Besuchs und evtl. spezielle Wünsche enthalten sein sollten. Verspätet sich der Weihnachtsmann oder hat sogar offensichtlich ein Gläschen zu viel getrunken, müssen Auftraggeber kein Geld für diese mangelhafte Dienstleistung bezahlen, denn der Vertrag wurde nicht erfüllt.

Doch manchmal gibt es für eine Verspätung auch gute Gründe, wie dieser Fall beweist, von dem die Polizeidirektion Neumünster 2020 berichtete: Wenn der Weihnachtsmann beispielsweise auf dem Weg zur nächsten Bescherung einen vorausfahrenden Wagen verfolgt und die Polizei alarmiert, da der Wagen in Schlangenlinien fährt. Der Grund stellte sich dann am Wohnort der Fahrerin heraus: Der Alkoholtest ergab einen Promillewert von 1,8 Promille. Da kann man nur hoffen, dass die Auftraggeber des Weihnachtsmannes trotz Verspätung ein Auge zugedrückt haben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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