Schutz vor fälschlich hohen Rechnungsbeträgen
sup.- Ölheizungsbesitzer sollten sich des Risikos einer gut verborgenen Kostenfalle bewusst sein. Wenn die Mengenerfassung während der Öllieferung von einem unzulänglichen Messgerät vorgenommen wird, können sich kleinste Abweichungen bei einer vollständigen Tankbefüllung leicht zu einem erheblichen Aufpreis summieren. Ärgerlich ist daran vor allem, dass der Kunde eine Differenz zwischen Füllmenge und Abrechnung in der Regel weder erkennen noch überprüfen kann. Und da die Messvorrichtungen sich am Tankwagen des Lieferanten befinden, kann er im Vorfeld weder die Eichgültigkeit noch die Funktionsfähigkeit des Zählers kontrollieren. Verbraucherschützer raten deshalb zur Bestellung bei einem Heizölanbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel. Die gesamte Liefertechnik der Händler mit dieser Auszeichnung unterliegt dauerhaft einer externen Überwachung, die auch die Messgeräte umfasst ( www.guetezeichen-energiehandel.de (https://www.guetezeichen-energiehandel.de)). Vor überhöhten Rechnungsbeträgen schützt das RAL-Gütezeichen auch durch unangemeldete Kontrollen von Produktgüte, Preistransparenz und Abrechnungsmodalitäten.
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