ARAG Experten über fernablesbare Zähler, deren Einbau nun Pflicht wird

Flattert die Heizkostenabrechnung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ins Haus, ist das oft mit unliebsamen Nachzahlungen verbunden. Dabei sind viele Abrechnungen fehlerhaft und es gibt diverse Fehlerquellen: eine falsche Berechnung des Brennstoffverbrauchs, eine falsche Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien, falsche Angaben bei der Wohnfläche oder bei den Ausgaben für die Wartung und das Ablesen der Heizung. Ein neues Verbrauchserfassungsgerät soll hier Abhilfe schaffen: Der Smart Meter.

Der Smart Meter ist aus der Ferne ablesbar
Der Smart Meter (engl. für intelligentes Messsystem) ist ein digitaler, internetfähiger Verbrauchszähler. Nach Angaben der ARAG Experten verfügt er über eine Kommunikationseinheit (Gateway), die die Verbrauchsdaten empfängt und speichert, es gleichzeitig aber auch Nutzern erlaubt, diese Daten bei Bedarf abzufragen.

Während neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler bereits seit Oktober 2020 fernablesbar sein müssen, sind Vermieter nach Auskunft der ARAG Experten dazu verpflichtet, ältere Messgeräte bis Ende 2026 nachzurüsten oder alte Geräte zu ersetzen. Das sieht die neue Heizkostenverordnung vor, die am 5. November den Bundesrat passiert hat.

Die Heizkosten immer im Blick
Alle Mieter, in deren Wohnung bereits fernablesbare Geräte installiert sind, müssen laut ARAG Experten ab 2022 mindestens monatlich darüber informiert werden, wie hoch die Heizkosten sind und wie viel Energie sie verbraucht haben. Zudem müssen weitere Informationen bereitgestellt werden, beispielsweise zum Brennstoffmix oder zu Steuern und anderen Energie-Abgaben. Um Endnutzer zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, muss nicht nur der aktuelle Heizenergieverbrauch im Vergleich mit dem des letzten Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Es muss auch der Vergleich des eigenen Verbrauchs mit dem Durchschnittsverbrauch anderer Haushalte der gleichen Größe ermöglicht werden.

Fristen für die Heizkostenabrechnung
Nach Angaben der ARAG Experten haben Vermieter zwölf Monate Zeit, um eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen (Paragraf 556 III 2, Bürgerliches Gesetzbuch). Gleiches gilt für die Heizkosten, die normalerweise Bestandteil der Nebenkosten sind. Nach Ablauf dieser Frist können in der Regel keine Nachforderungen mehr gestellt werden.
Dieser einjährige Abrechnungszeitraum gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine kürzere Frist genannt ist. In einem konkreten Fall weigerte sich ein Mieter, 196 Euro Heizkosten nachzuzahlen. Im Mietvertrag war für die Abrechnung eine Frist bis Ende Juni eines Jahres festgelegt. Da die Heizperiode jeweils bis April andauert, schaffte es die Vermieterin nicht jedes Jahr, die Abrechnung pünktlich fertigzustellen. Daher war dem Mieter die Abrechnung erst im Spätherbst ins Haus geflattert. Er stellte sich deshalb stur und verweigerte die Nachzahlung. Nach Auskunft der ARAG Experten hat er in dem Fall jedoch lediglich das Recht, eventuelle Vorauszahlungen zurückzubehalten. Die Heizkostenabrechnung muss er zahlen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 152/15).

Weitere interessante Informationen zum Thema Heizen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

BEST IN CLASS AWARD 2027: Das sind die besten Elektroautos des Jahres

Gewinner des BEST IN CLASS AWARD 2027 bei der Verleihung im Rahmen des e4 Testival…

8 Stunden ago

Hör auf, austauschbar zu sein

In Podcastfolge 3263 zeigt Ernst Crameri, warum klare Positionierung, starke Stärken und individuelle Entwicklung entscheidend…

10 Stunden ago

Cornerstone erweitert sein Lernangebot für KI-Kompetenz mit Trainingsinhalten von Google Cloud

Abonnenten von Cornerstone Content erhalten Zugang zu offiziellen Schulungen und Zertifizierungsprogrammen von Google Cloud für…

10 Stunden ago

Aufsichtsrat verlängert Vorstandsvertrag mit Jan Taube

Essen (IRW-Press/16.10.2026) - * Neuer Fünf-Jahresvertrag * Laufzeit bis Ende 2031 Der Aufsichtsrat der Staige…

12 Stunden ago

Die Singlesuche für Menschen auf Partnersuche wird bequem gemacht

Salzburg, 16.10.2026 – Ein Unternehmen im Bereich Partnervermittlung hat seit Gründung des Unternehmens im Jahr…

12 Stunden ago

Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach feiert offizielle Eröffnung

Traditionshaus schließt Renovierung erfolgreich ab – 148 modernisierte Zimmer und 4.500 Quadratmeter Spa-Landschaft – Medizinischer…

14 Stunden ago