HCI Schiffsfonds I: Auch MS Finex vor der Insolvenz
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Ein weiteres Schiff aus dem HCI Schiffsfonds I steht vor dem Aus. Nach Angaben des „fondstelegramm“ wurde über die Gesellschaft des Frachters MS Finex das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ursprünglich investierte der 2002 aufgelegte Dachfonds HCI Schiffsfonds I in sechs Schiffe: MS Commodore, MS Anna Sophie, MS Rebecca, MS Ile de Reunion, MS Finex und MS Pioneer Albatross. Letzteres wurde bereits vor einigen Jahren verkauft. Für die Anleger des Dachfonds wird die Situation immer bedrohlicher. Denn nachdem für die MS Anna Sophie und MS Rebecca in diesem Jahr schon die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet wurden, folgte nun der Insolvenzantrag für die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex (Az.: 12 IN 135/14).
Ob die Wirtschaftlichkeit des Fonds angesichts der aktuellen Entwicklung noch gegeben ist, ist ungewiss. Bevor sich die Situation weiter zuspitzt, können die betroffenen Anleger aber handeln und sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt befinden sich viele Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Davon sind dann auch die Dachfonds wie der HCI Schiffsfonds I betroffen, die in die Schiffe investieren. Diese Entwicklung zeigt, dass Schiffsfonds keineswegs eine sichere Kapitalanlage sind. Dazu sind sie zu vielen Risiken wie schwankenden Charterraten, Wechselkursverlusten oder langen Laufzeiten ausgesetzt. Für die Anleger kann das am Ende zum Totalverlust führen. Daher hätten die Beteiligungen an Schiffsfonds auch nicht an Anleger vermittelt werden dürfen, die in erster Linie am Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß gerne verschwiegen und auch sicherheitsorientierten Anlegern die Beteiligung an Schiffsfonds schmackhaft gemacht. Das entspricht jedoch nicht den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Anlageberatung. Ebenso hätte die Bank ihre Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen.
Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Es könnte bereits Verjährung drohen.
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