HCI Renditefonds Premium II: Verjährung der Schadensersatzansprüche
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Durch den Insolvenzantrag für die Gesellschaft der MS Hanna ist die Lage für den HCI Renditefonds Premium II nicht einfacher geworden. Schadensersatzansprüche könnten demnächst verjähren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Dachfonds investierte der HCI Renditefonds Premium II in die Schiffe MS Hanna, MS JPO Aquarius und MS Cielo di Parigi. Durch den Insolvenzantrag für die Gesellschaft der MS Hanna ist die wirtschaftliche Situation für den Schiffs-Dachfonds nicht einfacher geworden. Bereits im Jahr 2010 musste ein Sanierungskonzept aufgestellt werden. Den Anlegern könnten finanzielle Verluste drohen.
Da der HCI Renditefonds Premium II bereits 2003 aufgelegt wurde, könnten mögliche Ansprüche auf Schadensersatz möglicherweise schon bald verjähren oder bereits verjährt sein. Daher sollten betroffene Anleger, die ihre Forderungen noch geltend machen wollen, umgehend handeln. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche überprüfen und ggfs. die nötigen Schritte und verjährungshemmende Maßnahmen einleiten kann.
Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Hinzu kommt, dass eine Kapitalanlage auch zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Heißt: Sicherheitsorientierten Anlegern dürfen keine hoch spekulativen und riskante Geldanlagen vermittelt werden.
Genau das sind aber Schiffsfonds. Sie sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt und stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. So gerieten auch etliche Schiffsfonds nach der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Hinzu kamen aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten, so dass am Ende viele Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten. Für die Anleger bedeutete das oft genug den Totalverlust ihres investierten Geldes.
Trotz dieser Risiken wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß aber auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Bei so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt hat.
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