HCI Renditefonds Premium II: MS Hanna im vorläufigen Insolvenzverfahren
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II eröffnet (Az.: 9 IN 174/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Insolvenzantrag für die Gesellschaft des Frachters MS Hanna könnte den HCI Renditefonds Premium II in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Der bereits 2003 aufgelegte Dachfonds investierte in die MS Hanna, MS JPO Aquarius und MS Cielo di Parigi. Allerdings blieb auch dieser Fonds nicht von der immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt verschont, so dass bereits 2010 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. Nun könnten erneut Probleme auftauchen. Für die Anleger könnte dies finanzielle Verluste bedeuten.
Um den Schaden abzuwenden, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Die Beteiligung an Schiffsfonds ist risikoreich und spekulativ. Zahlreiche Insolvenzen, die von erheblichen finanziellen Verlusten der Anleger begleitet wurden, belegen dies. Allerdings wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß nicht immer über diese Risiken aufgeklärt. Die Maßstäbe an eine anlage- und anlegergerechte Beratung sehen allerdings eine umfassende Risikoaufklärung vor. Denn für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. Trotz dieses Risikos wurden Schiffsfonds auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. an einer sicheren Kapitalanlage für den Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren. Liegt eine solche Falschberatung vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, da sie für den Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können. Möglicherweise wäre es bei Kenntnis der Kick-Backs erst gar nicht zu der Beteiligung an dem Fonds gekommen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger umgehend handeln, wenn sie ihre Forderungen noch durchsetzen wollen.
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/
Ein 28. Regime für alle EU-Unternehmen Die Kampagne steht für ein 28. Regime, das alle…
Peter Egli analysiert die Menschheitsgeschichte und wagt einen Blick in die Zukunft Zug, 2026 -…
So lassen sich Reputationsverlust und Vertragsstrafen vermeiden (Bildquelle: PTA GmbH)Mannheim, 17. März 2026. Die Energiebranche…
Multi-Gigabit-Router für skalierbare Netzwerke mit High-Speed-Verbindungen und hohen Bandbreiten Balance 580X von PeplinkUnterschleißheim/München, 17. März…
ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Aspekte bei der privaten Hühnerhaltung ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über…
Bochum - Am Samstag, den 14.03.2026, setzte Oliver Fischer, einer der profiliertesten Akteure im deutschen…