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Hartz-IV-Strafbilanz: Jobcenter sanktionieren über eine Million Mal

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V.

Gegen Diskriminierung

15. April 2015. Wer bei seinem Jobcenter einen Termin nicht wahrnimmt, oder eine vermittelte Stelle nicht antritt, wird bestraft. Im Amtsdeutsch heißt dieses Vorgehen „Sanktion“. Jeder Hartz-IV-Empfänger kennt sie, viele fürchten sie. Im Jahr 2014, so die Bundesagentur für Arbeit (BA), wurden insgesamt 1.001.103 Hartz-Sanktionen verhängt. Dabei seien Sanktionen prinzipiell verfassungsrechtlich bedenklich, meint Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).

„Mich erinnert diese ganze Sanktionspolitik an die Ablasszahlungen im Mittelalter“, sagt Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher DSD-Geschäftsführer (www.mehr-hartz4.net). „Wer die Regeln der Obrigkeit bricht, also sündigt, muss bezahlen; im Fall Hartz-IV heißt das, wer gesündigt hat, bekommt noch weniger als das Existenzminimum“, so Hoffmann weiter. Die Sanktions-Bilanz für 2014 sagt aus, dass 75 Prozent der Strafen wegen vergessener Jobcenter-Termine oder bei ärztlichen Diensten verhängt wurden; Über 100.000 Sanktionen gab es wegen Verstößen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Im Schnitt wurden den Leistungsberechtigten 107 Euro im Monat gekürzt. Bei den unter 25-jährigen lag die „Taschengeldkürzung“ bei durchschnittlich 124 Euro im Monat.

Für den Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, zeige die hohe Zahl der Verstöße, dass sich zu viele Empfänger von Sozialleistungen eingerichtet haben. Ähnlich äußerte sich auch Carsten Linnemann (CDU), Vorsitzender der Mittelstandsereinigung der Union: Bei gut 700.000 Sanktionen allein wegen Meldeverstößen sehen wir dass fordern und fördern untrennbar zusammengehören. „Solche Äußerungen sind für mich eine direkt Beleidigung der Betroffenen“, sagt Uwe Hoffmann. „Schwarze Schafe gibt es überall. Aber die allermeisten Leistungsempfänger würden lieber heute als morgen einer Arbeit nachgehen, die ihnen die Existenz sichern kann. Es ist unerhört, wenn Politiker alle Hartz-IV-Empfänger über diesen medienwirksamen Kamm scheren.“ Für Uwe Hoffmann ist die Verhängung von Sanktionen verfassungsrechtlich nicht korrekt: „Wenn jemand Hartz-IV-Leistungen erhält, so soll dieses Geld das Existenzminimum sicherstellen. Eine Sanktion kürzt aber das Minimum und ist aus meiner Sicht deshalb nicht verfassungskonform.“

Mehr Infos zum Thema Hartz-IV gibt es auf der DSD-Unterseite: www.mehr-hartz4.net

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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