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Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern komplett abschaffen

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Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur noch wenige Kinder von Hartz-IV-Sanktionen betroffen sind. Die Sanktionen für Familien mit Kindern sollten aus Sicht der Kinderrechtsorganisation aber komplett abgeschafft werden, weil sie Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt die Quote sanktionsbetroffener Kinder im Hartz-IV-Bezug nur wenig höher als die der Erwachsenen. Derzeit sind knapp 5.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern betroffen.

„Bundesregierung und Bundestag sind weiterhin aufgefordert, die Hartz-IV-Mithaftung von Kindern für ihre Eltern komplett zu beenden. Natürlich sehen wir mit Freude, dass die Sanktionen auch gegen Familien mit Kindern stark zurückgegangen sind. Aber wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter. Jede Kürzung ist eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder. Dies wiegt unter Pandemiebedingungen umso schwerer, wenn Rücklagen aufgebraucht sind und die Familien zwangsläufig höhere Ausgaben stemmen müssen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Derzeit sind von den knapp sechs Millionen Menschen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften rund 32 Prozent Kinder und Jugendliche. Und dass, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur bei ca. 16 Prozent liegt. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein.

Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
presse@dkhw.de
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