Categories: Auto, Verkehr

Halloweenstreiche: Vorsätzliche Schäden sind nicht versichert

BVK Logo

Düsseldorf, 30. Oktober 2014 – Längst hat sich Allerheiligen, der Gedenktag für die Verstorbenen am 1. November, zu einem festen Termin für Gespenster, Hexen, Vampire entwickelt. Vor allem Kinder erleuchten zu Halloween mit bunten Lampions die länger werdenden Nächte und gehen auf die Jagd nach Süßigkeiten. Doch nicht immer belassen sie es beim harmlosen Treiben, sondern verüben allerlei Streiche, die manchmal teure Schäden oder fiese Unfälle nach sich ziehen können: Zerkratzte Autotüren, zugeklebte Türschlösser, Graffiti an Hauswänden.

Doch auch Halloween-Begeisterte müssen für alle Schäden haften, die sie anderen zufügen, und das unbegrenzt. Das können relativ niedrige Reinigungskosten für einen Anorak sein, aber auch Kosten für eine lebenslange Rente, wenn jemand durch einen Unfug bleibende Schäden erlitten hat. Hier kann eine private Haftpflichtversicherung weiterhelfen, die die Entschädigungskosten bis zur vertraglich vereinbarten Summe übernimmt.

„Vorsätzlich verursachte Schäden, bei denen es sich bei Halloween handelt, werden jedoch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen“, betont Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Bei versehentlichen Missgeschicken, wenn etwas auf der Halloweenparty zu Bruch geht, greift aber der Versicherungsschutz.“ Eltern sollten daher ihre Kinder vorab über mögliche Risiken beim Lichterumzug aufklären und darauf aufmerksam machen, wo die Grenzen des Spaßes liegen.

Wichtig ist, dass die Familienhaftpflicht-Versicherung auch Beschädigungen einschließt, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden. Denn Kinder in dem Alter müssen noch nicht für Schäden geradestehen. Eltern haben zwar eine Aufsichtspflicht und können daher für die Schäden ihrer Kinder haftbar gemacht werden. Allerdings weisen ihnen die Gerichte nur sehr selten nach, dass sie diese Pflicht verletzt haben. Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keinen Schuldigen. Folge: Der Geschädigte muss die Kosten selbst tragen.

„Trotzdem können sich die Eltern zur Zahlung verpflichtet fühlen“, sagt Klaus-Dieter Spauszus. „Aus diesem Gewissenkonflikt könnte ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung mit der sogenannten Kinderkulanz-Klausel heraushelfen.“

Eigener Schutz durch private Unfallversicherung

Bei den beliebten Sankt Martin-Umzügen am 11. November können auch die eigenen Kinder verletzt werden, wenn beispielsweise das Pferd durch die vielen Menschen, Lichter und Musik scheut.

Kommt es zu einem Unfall, gleichen die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung häufig einem Trostpflaster. Außerdem schützt sie nur, wenn der Sankt Martin-Umzug vom Kindergarten oder der Schule veranstaltet wird – und dann auch nur während der Veranstaltung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg.

„Ein privater finanzieller Schutz der eigenen Kinder lässt sich dagegen ziemlich preiswert arrangieren“, informiert Spauszus. „Sind zum Beispiel für den Fall der Vollinvalidität rund 500.000 Euro als Zahlung vereinbart, liegen die Versicherungskosten bei etwa acht Euro monatlich, wenn man einen modernen Progressionstarif wählt. Damit die Absicherung ausreichend ist, sollte man diese Größenordnung schon im Interesse der Kinder anpeilen. Die private Unfallversicherung greift zudem nicht nur bei den offiziellen Sankt Martin-Umzügen, sondern während aller Freizeitaktivitäten der Kinder.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

Firmenkontakt
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
40591 Düsseldorf
0211-727577
service@klaus-spauszus.de
http://duesseldorf.bvk.de/

Pressekontakt
az online marketing
Alexander Zotz
Sternstr. 49
40479 Düsseldorf
0211-38737921
info@alexander-zotz.de
http://www.alexander-zotz.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

Datenbasierte Echtzeit-Wertermittlung und regionale Infrastruktur-Analysen bieten Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg ab dem Jahr 2026…

5 Stunden ago

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

Das vereinte Produktportfolio liefert schlüsselfertige Rechenzentrumslösungen NOVARA®Wien / Lünen, 21. Juli 2026 – Die Novarion…

5 Stunden ago

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Netzwerk-Upgrade mit robustem 5G und hoher Flexibilität 5G Adapter von PeplinkUnterschleißheim/München, 21. Juli 2026 –…

9 Stunden ago

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Sommer-Aufhänger für Ihre Redaktion: Katharina von Bora als Audio-Guide, Silent Disco am Deich & mehr…

9 Stunden ago

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Randstad Studie: Künstliche Intelligenz Eschborn, Juli 2026 – Künstliche Intelligenz (KI) hält auch in Deutschland zunehmend…

9 Stunden ago

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Vom digitalen Marktplatz zum physischen Erlebnis. Grand Opening am 24. Juli im Stemmerhof, München Spiritory,…

12 Stunden ago