(Mynewsdesk) München, 30. März 2017 – Bei der Vergabe von Immobilienkrediten werden unnötige rechtliche Hürden beseitigt. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossen. Sie stimmten in der heutigen Plenarsitzung einem Gesetzentwurf zu, der die umstrittene Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie korrigiert. Insbesondere werden die Regeln zur Kreditvergabe – wie von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken wiederholt gefordert – nun endlich entlang des Wortlauts der europäischen Richtlinie ausgerichtet. Darüber hinausgehende Verschärfungen des seit März 2016 in Deutschland geltenden Regelwerks entfallen damit.
Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), begrüßt den Bundestagsbeschluss: „Das jetzt endlich nachgebesserte Gesetz zur Vergabe von Immobilienkrediten hat in Deutschland älteren Menschen und jungen Familien die Finanzierung teilweise erheblich erschwert. Hätte der Gesetzgeber von Anfang an lediglich das umgesetzt, was er nach der europäischen Richtlinie umsetzen musste, wäre den Kunden viel Ärger erspart geblieben. Gut, dass der Bundestag die Fehlentwicklung erkannt und korrigiert hat.“
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