Categories: Umwelt, Energie

Gutachter überwachen den Brennstoffhandel

Fahrzeugkontrolle beim Fuhrpark von Energielieferanten

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sup.- In Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte gehört das Fuhrpark-Management zu den zentralen Aufgaben der Betriebsführung. Denn dabei geht es um mehr als den effizienten Einsatz von Energie- und Personalressourcen. Fahrzeugausfälle bzw. technische Fehler können Lieferketten unterbrechen, die Produktion beeinträchtigen und auch das Verhältnis zu Kunden oder Handelspartnern nachhaltig trüben. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn der Warenaustausch durch Zähleranlagen im Lieferfahrzeug erfasst wird. Eine zuverlässige Qualitätskontrolle der gesamten Flottenlogistik ist deshalb unverzichtbar. Sie stößt natürlich dort an ihre Grenzen, wo die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens nicht nur auf eigene Fahrzeuge, sondern auch auf die von Zulieferern angewiesen ist. Das gilt oft beim Bezug von Bauteilen oder Rohstoffen, in zahlreichen Betrieben aber auch für die Energieversorgung. Überall dort, wo der Unternehmensstandort außerhalb der öffentlichen Gasversorgungsnetze liegt, müssen mobile Brennstoffe wie z. B. Heizöl, Flüssiggas oder Holz den Betrieb der Heizsysteme bzw. die erforderliche Prozesswärmeerzeugung gewährleisten. Und ob beim Kauf dieser Wärmeenergien die Messgeräte zur Mengenerfassung korrekt arbeiten, fällt nicht unter die Kontrollmöglichkeiten des Kunden. Er kann letztlich nur hoffen, dass der Lieferant seine Fahrzeuge ebenso gründlich überwacht, wie dies bei der eigenen Flotte geschieht.

Das Prinzip Hoffnung kann allerdings untermauert werden durch eine aussagekräftige Qualitätskennzeichnung, die beim gewerblichen wie beim privaten Energiebezug vor Fehlabrechnungen schützt: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) weist darauf hin, dass Fuhrpark und Liefertechnik dieses Brennstoffanbieters einer permanenten Kontrolle unterliegen – weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen hinaus (www.guetezeichen-energiehandel.de). Neben unangemeldeten Kontrollbesuchen neutraler Gutachter verpflichten sich die Händler mit Gütezeichen zu einer täglichen Inspektion ihrer Lieferfahrzeuge vor Fahrtantritt. Die Prüfbestimmungen sehen dabei nicht nur einen Check der Vorrichtungen zur Warenabgabe inklusive der Eichgültigkeit und Funktionsfähigkeit der Messgeräte vor, sondern beispielsweise auch die Kontrolle von Bremsen, Bereifung, Fahrzeugverbindungen, Sicherheitsausstattung und mitzuführenden Papieren. Die Protokolle dieser Tages-Checks müssen den Prüfern für das RAL-Gütezeichen natürlich ebenfalls vorgelegt werden.

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