Categories: Allgemein

Grundsätzlich hat die Arbeitsverpflichtung Vorrang

Fortzahlungspflicht bei Abwesenheit im Rahmen von als unverzichtbar geltenden familiären Ereignissen

Christian Lentföhr, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SNP | Schlawien

Ein Arbeitnehmer behält gesetzlich seinen Lohnanspruch, wenn er eine nicht erhebliche Zeit an der Arbeit verhindert ist. Das können besondere familiäre Ereignisse sein, bei denen es als unverzichtbar gilt, anwesend zu sein wie z.B. die eigene Hochzeit, die Eintragung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG, die Hochzeit der Kinder und die Wiederverheiratung eines Elternteils, die goldene Hochzeit der Eltern, die Niederkunft der Ehefrau und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin – wobei das Gesetz hier durch eine ungünstigere Regelung in Tarifverträgen außer Kraft gesetzt werden kann -, religiöse Feste wie Erstkommunion und Konfirmation, Begräbnisse im engen Familienkreis (Eltern, Kinder und Geschwister) oder von im Haushalt lebenden Angehörigen, aber auch persönliche Unglücksfälle wie Einbruch, Brand, unverschuldete Verkehrsunfälle. Christian Lentföhr, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SNP Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, weist aber darauf hin, dass der Gesetzgeber nicht definiert hat, wie lange eine nicht erhebliche Zeit dauert.

„Es haben sich in der Praxis und insbesondere in Tarifverträgen Tagesätze herausgebildet, die aber schwanken können. So macht es einen Unterschied, ob ein Begräbnis in derselben Stadt erfolgt oder die Anreise einen Tag in Anspruch nimmt. Hier kann auf die bisherige betriebliche Übung zurückgegriffen werden. Insgesamt ist allerdings ein relativ strenger Maßstab anzulegen, da grundsätzlich die Arbeitsverpflichtung Vorrang genießt“, warnt Fachanwalt Christian Lentföhr.

Dies folgt aus der Erwägung, dass familiäre Ereignisse grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung des Dienstverpflichteten zuzuordnen sind und nicht auf den Arbeitgeber abgewälzt werden können. Ein Fernbleiben von dem Familienereignis muss infolgedessen dem Dienstverpflichteten unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar sein. Es muss sich also stets um ein besonders herausragendes, im Grundsatz einmaliges Ereignis handeln. Dies ist – schon aus rechtlichen Gründen – der Fall bei der eigenen Hochzeit sowie der Begründung einer Lebenspartnerschaft, wobei jedoch nicht geklärt ist, ob die Fortzahlungspflicht nur für die standesamtliche, nur für die kirchliche oder für beide Ereignisse besteht.

„Im Ergebnis ist hier für beide Ereignisse ein entsprechendes Leistungshindernis zu sehen, so dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen sein kann, die Hochzeit außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Infolgedessen ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage des BGB ein freier Tag sowohl für die standesamtliche als auch die kirchliche Hochzeit bzw. die behördliche Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG sowie die kirchliche Segnung zu gewähren“, erklärt Fachanwalt Christian Lentföhr.

Über SNP

SNP | Schlawien Partnerschaft ist eine auf Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei und zählt zu den großen Kanzleien in Deutschland mit Standorten in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Leipzig und München. SNP | Schlawien Partnerschaft verfügt über einen weiteren Standort in Mailand in Italien. Die derzeit mehr als 60 Rechtsanwälte stehen für ein breites Leistungsspektrum unterschiedlicher juristischer Fachgebiete. Darüber hinaus stehen den Mandanten auch Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – gegebenenfalls in multidisziplinären Teams – zur Verfügung, die abgestimmt auf die Anforderungen der Mandanten fachübergreifende Lösungen erarbeiten. SNP | Schlawien Partnerschaft gehört dem internationalen Verbund von Rechtsanwälten LNI Legal Network International an, der mit über 60 Mitgliedern in über 50 Ländern vertreten ist.

Kontakt
SNP | Schlawien Partnerschaft
Christian Lentföhr
Josephinenstr. 11-13
40212 Düsseldorf
0211-5375373-0
christian.lentfoehr@snp-online.de
http://www.snp-online.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Trend Denim-Set: So kombinierst du Double Denim richtig

Double-Denim für Curvys | PlusPerfekt - Magazin für Diversity in Fashion, Trends & LifeStyleKaum ein…

2 Stunden ago

UNO: Rabat bezeichnet das Ende der MINURSO als „bedeutenden Schritt“ und bekräftigt sein Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des Waffenstillstands

In einer am 30. Oktober 2026 veröffentlichten Erklärung des Königlichen Kabinetts teilte Rabat mit, dass…

5 Stunden ago

Du willst ein großartiges Leben, aber empfindest Arbeit als Strafe?

Ernst Crameri erklärt, warum die Einstellung zur Arbeit entscheidend für Lebensfreude und persönliche Erfüllung ist…

7 Stunden ago

Gastronomieexperte Thomas Knigge schließt sich mit Caupona Consulting dem Netzwerk der Hotel Investments AG an

Gastronomieberatung für Hotelbetreiber: Thomas Knigge und Caupona Consulting unterstützen die Partner und angeschlossenen Hotelbetreiber der…

8 Stunden ago

Zwangsversteigerung abwenden: Diese Wege gibt es

Ob Bankkündigung oder Scheidung: Wie Eigentümer eine Zwangsversteigerung stoppen, Zeit gewinnen und finanzielle Verluste vermeiden…

9 Stunden ago

Berufung: Warum ein neuer Anwalt Chancen erkennen kann

Ein neuer Anwalt kann bislang übersehene Fehler und Berufungschancen erkennen – warum sich ein Wechsel…

9 Stunden ago