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Gewitter- und Unwetterschäden durch Sturmtief „Elvira“

Was decken Versicherungen ab?

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Düsseldorf, 1. Juni 2016 – Die schwülwarme Waschküchenluft des Tiefs „Elvira“ hat am Wochenende vielerorts Starkregen, Gewitterböen und Hagel verursacht und in Düsseldorf schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Bei Autos, ist das relativ unproblematisch berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.

Haus und Garten

Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob auch zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden. Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. „Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab“, informiert Klaus-Dieter Spauszus. Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler weiterhelfen lassen.

Versicherungen für Gewässerschäden

Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung reißen bzw. „aufschwimmen“. Das Heizöl mischt sich dann mit dem Brackwasser. „Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont Spauszus. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken.“

Dächer inspizieren

Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker – und auf Kosten der Gebäudeversicherung – gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet da gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach. Übrigens können auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in der Gewitterbö) von der Hausratversicherung übernommen werden. Das oberste Gebot für Geschädigte ist jetzt nach Klaus-Dieter Spauszus: „Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen wie Markisen etc. mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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