Der Informationsdienst VereinsBrief stellt in zwei aktuellen Schwerpunkt-Ausgaben alle Einzelheiten des neuen Gesetzes vor – mit wichtigen Praxishinweisen für die Umsetzung.
Jetzt ist es amtlich. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz – vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz ) kommt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 1. März 2013 zugestimmt. Damit tritt die größte Reform des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts seit 2006 in Kürze in Kraft.
Der Informationsdienst VereinsBrief vom IWW-Institut stellt jetzt in zwei aktuellen Schwerpunkt-Ausgaben alle Einzelheiten des neuen Gesetzes vor – mit wichtigen Praxishinweisen für die Umsetzung. Der Leser erfährt u. a., wie Vereine
– die Erhöhung des Übungsleiter- und des Ehrenamtsfreibetrags jetzt noch für das ganze Jahr 2013 nutzen,
– von den Neuerungen zur Rücklagenbildung profitieren und sich damit größere finanzielle Polster anlegen,
– ihre Satzungen in punkto „Ehrenamtlichkeit der Vorstandstätigkeit“ anpassen müssen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren,
– die Neuregelungen zur Haftung des Vorstands und der Mitglieder im Tagesgeschäft richtig umsetzen.
Diese Schwerpunktausgaben zum neuen Gemeinnützigkeitsrecht kann man jetzt hier kostenlos anfordern.
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