Gerichtsbeschluss: „Missionsaktivitäten von Shincheonji nicht illegal. Auch Shincheonji hat Anspruch auf Schutz der Religionsfreiheit.“

Shincheonji Kirche Jesu gewinnt zweiten Prozess in der „Jugend-zurück-Klage“.

Gesetz: „Keine Zwangsmission oder Erzwingung übermäßiger Gaben“
„Verfassungsrechtliche Religionsfreiheit, auch neue Religionen haben Anspruch auf Schutz“

[Tageszeitung von Himmel und Erde = Reporter Kim Bi-chi-na]
Ein Gericht bestätigte nochmals, dass die Missionstätigkeit der Shincheonji Kirche Jesu, Tempel des Zeltes des Zeugnisses (Versammlungsleiter Lee Man-hee, Shincheonji Kirche Jesu) keinerlei Rechtswidrigkeit aufweise und auch keinerlei Nötigung zur Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens ihrer Mitglieder vorlag. Das Urteil wird vor allem deshalb als bedeutsam angesehen, weil es die Legitimität der Missionstätigkeit der Shincheonji Kirche Jesu im Rahmen der Religionsfreiheit erneut bestätigte.

Am 8. Oktober wies das Bezirksgericht Suwon laut juristischen Kreisen die Berufung des Klägers im zweiten Verfahren der sogenannten „Jugend-zurück-Klage“, die Lee XY am Vortag gegen die Shincheonji Kirche Jesu eingereicht hatte, ab und entschied, dass das Urteil des ersten Verfahrens gerechtfertigt sei.

Zuvor hatte Lee die Zeit, während der er/sie in der Chuncheon-Gemeinde von Shincheonji aktiv war, problematisiert und insgesamt 46,64 Millionen Won Schadenersatz gefordert mit der Begründung, er/sie sei von der Shincheonji Kirche Jesu „durch List missioniert“ und gehirngewaschen worden, sodass er/sie seine/ihre Lehrtätigkeit aufgegeben und Gaben von hohen Beträgen gegeben habe.

„Wir weisen die Berufung des Klägers zurück“, sagte das zweite Gericht und erklärte, dass die Tatsachenfeststellungen und das Urteil des ersten Gerichts auch nach einer wiederholten sorgfältigen Prüfung der Behauptungen und eingereichten Beweise des Klägers rechtmäßig seien.

Im Februar letzten Jahres entschied das erste Gericht, dass es „keine Beweise für den Einsatz von Zwangsmitteln wie Gewalt, Einsperren etc. oder Drogen, ungerechtfertigte finanzielle Anreize etc.“ bei der von dem Kläger behaupteten Methode der „List-Mission“ gab.

Das Gericht betonte, dass der Prozess der Religionswahl freiwillig gewesen war, indem darauf hingewiesen wurde, dass „der Kläger ursprünglich Mitglied der presbyterianischen Kirche gewesen war und als normaler Erwachsener, der 10 Jahre lang als Lehrer für Naturwissenschaften an der Mittelschule tätig gewesen war, nach eigenem Ermessen an dem Lernen und dem Studium im Center teilgenommen hatte“. Das Gericht urteilte außerdem, dass der Kläger zwar Gaben in der Chuncheon-Gemeinde von Shincheonji gegeben hatte, diese im Vergleich zum normalen Maß allerdings nicht übermäßig gewesen waren.

Insbesondere stellte das Gericht fest, dass „der Kläger erst etwa vier Jahre nach seinem Eintritt in die Kirche begonnen hatte, als Mitarbeiter der Chuncheon-Gemeinde zu arbeiten, und es nicht den Anschein habe, dass dabei irgendwelche Zwangsmittel wie Gewalt oder finanzielle Anreize etc. angewandt wurden.“

„Man kann schwer sagen, dass die Mission der Shincheonji Kirche Jesu die soziale Reziprozität verloren hat, sodass die Freiheit der Religionswahl des Klägers verletzt wurde, oder dass er/sie während seiner/ihrer Mitgliedschaft in der Kirche einem unrechtmäßigen Zwang ausgesetzt war, der ihn/sie daran hinderte, ein normales Gesellschafts- und Familienleben zu führen“, so das Gericht.

Das Gericht betonte auch, dass „die Religionsfreiheit gemäß der Verfassung nicht nur für traditionelle Religionen, sondern auch für neu entstehende Religionen und religiöse Minderheiten geschützt ist“ und dass „Gerichte, die über religiöse Konfliktsituationen urteilen, ihre Neutralität gegenüber der Religion wahren und sich grundsätzlich von Urteilen über die Lehren oder Aspekte des Glaubenslebens von angeblich häretischen Religionen fernhalten müssen“.

Auf der anderen Seite entschied der Oberste Gerichtshof in einem ähnlichen Fall, der 2022 in Seosan eingereicht wurde, ebenfalls, dass die Missionsaktivitäten der Shincheonji Kirche Jesu nicht illegal sind.

„Dieses Urteil bestätigt einmal mehr, dass die von den etablierten Kirchen vorgebrachten Behauptungen von ‚Zwangsmission‘, ‚Erzwingung übermäßiger Gaben‘ und ‚Einschränkung des sozialen Lebens‘ etc. allesamt nicht den Tatsachen entsprechen“, sagte ein Vertreter der Shincheonji Kirche Jesu. „Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs 2022 wurden unsere legitimen religiösen Aktivitäten erneut anerkannt.“, betonte er.

Er kritisierte: „Obwohl der Oberste Gerichtshof bereits geurteilt hat, dass es im Rahmen der Religionsfreiheit rechtmäßige Missionsaktivitäten sind, werden weiterhin ähnliche Klagen eingereicht, um Makel zu finden.“ Er fuhr fort: „Wir werden weiterhin mit der Gesellschaft kommunizieren, während wir das Wort Gottes verkündigen. Wir hoffen, dass durch dieses Urteil ein faires Verständnis von Religion verbreitet wird.“

Shincheonji Kirche Jesu, Gemeinde Zentraldeutschland des Andreas Stammes

Kontakt
Andreas Stamm – Gemeinde Zentraldeutschland
Kirill Kupcov
Ehrenzeller Str. 32
45143 Essen
+49 15753196081
https://shincheonji.de

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