Categories: Umwelt, Energie

Gefahrgut-Transport den Profis überlassen!

Strenge Vorschriften für Heizöl-Lieferungen

Foto: Fotolia / Alex (No. 6007)

sup.- So etwas erleben auch erfahrene Autobahn-Polizisten nicht alle Tage: Das Fahrzeug, das sie in Thüringen aus dem Verkehr gezogen hatten, war mit 500 Litern Heizöl beladen – in Kanistern auf der Rückbank und im Kofferraum verstaut. Damit war der PKW im wahrsten Sinne des Wortes als „Gefahrgut-Transporter“ unterwegs. Aber das ist in Deutschland an strenge Auflagen gebunden und speziell ausgebildeten Fachkräften vorbehalten. Der ertappte Fahrer hätte sich die fällige Strafe ersparen können, wenn er die GGVSEB befolgt hätte, die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“. Dort ist im Detail geregelt, was bei der Beförderung der jährlich rund 300 Mio. Tonnen leicht entzündlicher, explosiver oder aus anderen Gründen gefährlicher Stoffe zu beachten ist. Wer beispielsweise Heizöl mit einem Tankwagen zum Verbraucher transportiert, muss nicht nur diese Verordnung kennen, sondern ein komplexes, international geltendes Regelwerk aus Erlassen, Vorschriften und Gesetzen.

Die strenge Überwachung der Lieferstandards ist schon deshalb erforderlich, weil eine große Zahl dieser Gefahrgut-Beförderungen unverzichtbar ist und eine wichtige Funktion erfüllt: Die Transporte ermöglichen die Haushaltsversorgung mit Wärme-Energie auch in jenen Regionen, die nicht an das allgemeine Gasversorgungsnetz angebunden sind. Hier werden die Heizungsanlagen meist mit Heizöl, teilweise auch mit dem leitungsunabhängigen Flüssiggas betrieben. Beide Brennstoffe erlauben heute eine ebenso zeitgemäße und komfortable Heiztechnik wie Erdgas, kommen aber nicht durch lange Leitungen ins Haus, sondern mit Lieferfahrzeugen. Die sind leicht erkennbar an den vorgeschriebenen Gefahrgut-Kennzeichnungen. Ein quadratisches Schild mit einem Flammensymbol und der Ziffer 3 steht beispielsweise für „entzündbare flüssige Stoffe“ wie Heizöl. Dass Lieferfahrzeuge mit diesem Tankinhalt nicht nur ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, sondern auch allen anderen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, liegt sogar im Kontrollbereich des einzelnen Heizölkunden. Er sollte darauf achten, dass sein Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel führen darf. Dann ist gewährleistet, dass die Lieferzuverlässigkeit, der Schulungsstand des Personals sowie die Mess- und Abgabetechnik der Fahrzeuge regelmäßig von neutralen Sachverständigen überwacht werden (www.guetezeichen-energiehandel.de).

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Redaktion Andreas Uebbing

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