Categories: Auto, Verkehr

Gefährliches Guckloch: Autoscheiben komplett freikratzen

R+V-Infocenter: Bei eingeschränkter Sicht droht Geldbuße

Wiesbaden, 6. Dezember 2016. Das kennen viele Autofahrer: Die Scheiben sind morgens komplett vereist. Doch wer es eilig hat und nur schnell ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen. Dasselbe gilt, wenn auf dem Autodach Schnee liegt und beim Fahren herunterwirbelt.

„Bei einem Unfall mit eingeschränkter Sicht müssen „Gucklochfahrer“ sogar noch tiefer in die Tasche greifen: 35 Euro Geldbuße sind dann möglich“, erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Selbst wenn der Fahrer eigentlich unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen – weil die Sicht eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

R+V-Experte Walter rät Autofahrer deshalb, vor dem Start alle Scheiben komplett freizukratzen oder von Schnee zu befreien. Auch auf dem Dach dürfen keine Schneemassen liegen, die beim Fahren herunterfallen können. Zudem sollten Autofahrer an Außenspiegel, Nummernschilder und Fahrzeugbeleuchtung denken.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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