Categories: Umwelt, Energie

Gebäudebereich belastet die Klimabilanz

Jahres-Reduktionsziel für Emissionen verfehlt

Foto: stock.adobe.com / Olivier Le Moal (No. 9234)

sup.- Deutschland soll den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduzieren. Bis 2050 gilt dann sogar die vollständige Treibhausgasneutralität als Ziel. Diese ehrgeizigen Vorgaben aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz haben durch die Pandemie unerwartete Schützenhilfe erhalten. Wie Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf Basis der aktuellen Emissionsdaten mitteilte, sank der Ausstoß von Treibhausgasen im Corona-Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent. Das ist der größte jährliche Rückgang seit der Wiedervereinigung. „Doch ohne die Corona-Lockdowns mit den Einschränkungen bei Produktion und Mobilität hätte Deutschland sein Klimaziel für 2020 verfehlt“, gibt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundeamtes (UBA) zu bedenken: „Das bedeutet, dass die Emissionen wieder steigen werden, wenn die Wirtschaft anspringt.“

Auch wenn rund zwei Drittel der Emissionsminderungen nicht auf Corona, sondern auf das allmähliche Wirken klimapolitischer Instrumente zurückgeführt werden, bleibt in Sachen Klimaschutz also noch reichlich Handlungsbedarf. Aktuell gilt vor allem der Gebäudesektor als großes Sorgenkind unter allen energierelevanten Bereichen. Im Gegensatz zu den anderen Emissionssektoren wurde hier sogar das jährlich definierte Zwischenziel zur Reduktion verfehlt. Die gute Nachricht ist jedoch, dass speziell im Bereich der Wohngebäude jeder einzelne Bürger heute nachhaltig zur Verbesserung der Emissionswerte beitragen kann: durch den Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte, durch einen insgesamt verantwortungsvollen Umgang mit Licht und Wärme sowie nicht zuletzt durch die Einbeziehung regenerativer Heizkonzepte. Aber auch dort, wo es z. B. nicht ohne weiteres möglich ist, Solarwärme zu nutzen, kann jeder Eigentümer bereits beim Kauf seiner Wärmeenergie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. So sind Brennstoffe mit dem “ RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ CO2-neutral, denn ihre Emissionsmengen werden in voller Höhe durch Investitionen in weltweite Klimaschutzprojekte wie z.B. Waldaufforstungen oder Wind- und Wasserkraftanlagen ausgeglichen. Das Gütezeichen belegt, dass die Kompensation korrekt durchgeführt und berechnet wurde. Dabei legen die neutralen Sachverständigen besonderen Wert darauf, dass anerkannte Qualitätsstandards eine missbräuchliche Verwendung der Emissionszertifikate unterbinden (www.guetezeichen-enerhiehandel.de).

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