11.01.2018 – Für Anleger der Future Business KGaA, welche die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beauftragt haben, beginnt das Jahr 2018 mit einer Erfolgsmeldung. Das Landgericht Dresden hat ihnen Schadensersatz in Höhe von rund EUR 120.000,00 zugesprochen.
Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG
Die Pleite rund um die Future Business KGaA (FuBus) dauert jetzt schon mehrere Jahre. Da der Strafprozess gegen die Unternehmensverantwortlichen noch immer nicht beendet ist, haben viele Anleger der Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG ihre Kapitalanlage bereits abgeschrieben. Ein von der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erstrittenes Urteil sorgt aber für neue Hoffnung.
Urteil des Landgerichts Dresden
In einer aktuellen Entscheidung verurteilt das Landgericht Dresden den Wirtschaftsprüfer der Future Business KGaA und PROSAVUS AG zum Schadensersatz. Den Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte wird Schadensersatz in Höhe von rund EUR 120.000,00 zugesprochen. Soweit ersichtlich ist dieses Urteil die bislang einzige Entscheidung gegen den Wirtschaftsprüfer der Future Business KGaA und PROSAVUS AG, weshalb ihr enorme Sprengkraft zukommen dürfte.
Anwaltliche Qualität ist das beste Argument
Zahlreiche andere Kanzleien sind bei ihren Schadensersatzprozessen gescheitert, weil ihre Schriftsätze unsubstantiiert, mithin zu dünn waren. „Die Wirtschaftsprüferhaftung ist quasi die Königsdisziplin der Schadensersatzprozesse“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „hier gewinnt nur derjenige Anwalt vor Gericht, der im Interesse seiner Mandanten keine Mühen scheut.“ Diese anwaltliche Qualität der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat offensichtlich auch das Landgericht Dresden überzeugt.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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